Laut Darstellung der AK hat der Bäcker in der 28-jährigen Dienstzeit bei ein und demselben Unternehmen sechs Nächte pro Woche gearbeitet, Sonntagsdienste verrichtet und viele Überstunden gemacht. Nach längerer Krankheit sei der Mann gekündigt worden, woraufhin er seine Abfertigungsansprüche von der AK prüfen ließ.
Bei dieser Prüfung kam zutage, dass der Arbeitgeber keine Sonntagszuschläge und Überstunden ausbezahlt hatte, auch die Nachtzuschläge seien nicht korrekt abgerechnet worden, so die AK. Der Bäcker habe auch keine Arbeitsaufzeichnungen erhalten – diese hatte die Bäckerei trotz geltender Pflicht gar nicht geführt.
AK rät: Stundenzettel verlangen und prüfen
Weil Ansprüche oft nur ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden können, empfahl AK-Expertin Gloria Kinsperger Arbeitnehmern, Arbeitsaufzeichnungen zu kontrollieren. „Aus diesem Grund hat der Mann im aktuellen Fall auch für viele Jahre vermutlich viele Überstunden und Zuschläge verloren. Es konnte nur noch für die jüngsten drei Jahre etwas geltend gemacht werden“, sagte Kinsperger. Andernfalls wäre die Summe wahrscheinlich wesentlich höher gewesen.