Am Montag begann am Landesgericht Feldkirch ein Zivilprozess um den am Schulgebäude entstandenen Totalschaden. Die Gebäude- und Inventarversicherung fordert von der Gaslieferfirma der Schule und einem Bohrarbeiter vier Millionen Euro als Schadenersatz, wie vol.at berichtet.
Klagsvertreter: Alten Gasregler nicht ordentlich gewartet
Die klagende Versicherung beruft sich laut dem Bericht auf ein Gutachten und behauptet, die Gasexplosion sei beim Gasdruckregler im Technikraum der Schule entstanden. Das Gasunternehmen habe den alten Gasregler nicht ordentlich gewartet, wird Klagsvertreter Christoph Dorner zitiert. Und der Bohrunternehmer habe am 16. und 17. Oktober bei Bohrarbeiten für zusätzliche Leitungen im Technikraum den Gasdruckregler beschädigt.
Bohrunternehmer: Gasdruckregler nicht berührt
Die Beklagtenvertreter beantragen laut dem Bericht die Abweisung der Klage – ein anderes Gutachten besage, die Gasexplosion sei nicht beim Gasdruckregler entstanden, sondern bei der Gastherme. Im März sollen demnach neun Zeugen befragt werden.
Der Bohrunternehmer sagte am Montag laut dem Bericht, er habe beim Bohren von Löchern im Betonboden des Technikraums den in 1,30 Metern Höhe an der Wand über den Bohrlöchern angebrachten Gasdruckregler nicht berührt und nicht beschädigt. Er habe keinen Gasgeruch wahrgenommen. Gut zwölf Stunden nach den Bohrarbeiten kam es zur Explosion.
Staatsanwaltschaft stellte Strafverfahren ein
Das Strafverfahren gegen den Bohrunternehmer hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt. Sie stützte sich auf ein von ihr eingeholtes Gutachten. Nach diesem Gutachten bestehe kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Kernbohrarbeiten und der Gasexplosion.
Am 18. Oktober 2020 brannte kurz nach Mitternacht nach einer Gasexplosion die Dornbirner Ausweichschule Fischbach ab. In dem Gebäude befanden sich keine Menschen, aber durch herumfliegende Trümmer wurden außerhalb der Schule zwei Menschen leicht verletzt und benachbarte Gebäude beschädigt.