Prozess Wiederbetätigung
ORF/ Moritz Moser
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Chronik

18-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitagvormittag ein 18-Jähriger wegen Wiederbetätigung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurden 23 Straftaten nach dem Verbotsgesetz vorgeworfen.

Über längere Zeit hinweg postete der junge Mann Bilder und Texte auf verschiedenen Plattformen im Internet, die das nationalsozialistische Gedankengut verherrlichten. Schließlich wurde Europol auf einen der Accounts aufmerksam, den der Vorarlberger mit der Handynummer seiner Mutter angemeldet hatte.

Die folgende Hausdurchsuchung brachte Nazi-Devotionalien und andere Beweismittel zutage. So hing im Zimmer des 18-Jährigen ein Porträt Adolf Hitlers. Er besaß auch eine Ausgabe von „Mein Kampf“.

Insgesamt 23 Anklagepunkte

Auf den beschlagnahmten Geräten des Angeklagten fand die Polizei außerdem mehrere Bilder, auf denen er mit anderen Mitgliedern der Vorarlberger Neonazi-Szene mit Hitlergruß posierte. In einem öffentlichen WC in Bregenz soll er dreimal den Hitlergruß gezeigt und dabei „Sieg Heil“ gerufen haben.

Am 20. April 2023, dem 134. Geburtstag Hitlers, postete er ein Bild, auf dem Hitler mit einer Geburtstagstorte und der Zahl „134“ zu sehen war. Insgesamt umfassten die beiden Anklageschriften der Staatsanwaltschaft 23 Punkte. Die Fragestellung an die Geschworenen war derart lang, dass sich zwei der Richter des Schwurgerichtshofes bei der Verlesung abwechseln mussten.

Teilnahme an Deradikalisierungsprogramm

Der Verteidiger strich die positive Entwicklung seines Mandanten heraus. Dieser war im Vorjahr wegen einer Brandstiftung zu neun Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe habe den 18-Jährigen verändert, erklärte der Anwalt. Er habe nun keine Glatze mehr, und auch von seinem rechtsextremen Freundeskreis habe er sich getrennt.

Man dürfe nicht verkennen, dass „es Menschen gibt, die sich in dieses Gedankengut flüchten“. Sein Mandant habe sich aber davon abgewandt und freiwillig an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich umfassend schuldig. Vor Gericht blieb er aber wortkarg. Bereits bei der Verurteilung im Vorjahr war eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit angenommen worden. Die vorsitzführende Richterin bezog den jungen Mann immer wieder mit erklärenden Worten in das Geschehen ein. Im Gerichtssaal anwesend waren auch seine Mutter und der Bewährungshelfer.

Einstimmiger Schuldspruch der Geschworenen

Die Staatsanwaltschaft verwies weitgehend auf ihre Anklageschriften, die allerdings noch angepasst werden mussten. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Verbotsgesetzes wurde die Strafandrohung in einigen Anklagepunkten reduziert. Der Verteidiger plädierte auf ein mildes Urteil. Man solle seinem Mandanten „irgendeine Form von sinnvoller Zukunft“ ermöglichen. Der 18-Jährige, der derzeit in einer Arbeitsinitiative beschäftigt ist, will demnächst einen Schnuppertag bei einem möglichen Lehrbetrieb machen.

Nach einstündiger Beratung bejahten die acht Geschworenen die Schuldfragen in allen 23 Anklagepunkten einstimmig. Das Geschworenengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Die Haft wurde dem jungen Mann aber bedingt nachgesehen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Gericht erkenne an, dass er gewillt sei, sein Leben in ordentliche Bahnen zu lenken, erklärte die Vorsitzende dem Verurteilten abschließend. Man gebe ihm eine Chance: „Es liegt an Ihnen, diese Chance zu nutzen.“