Skulptur einer Waage vor dem Landesgericht Feldkirch
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GERICHT

Unternehmer vor Gericht: Zwei Millionen hinterzogen

Ein ehemaliger Vorarlberger Unternehmer hat sich am Mittwoch wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten müssen. Er soll über mehrere Jahre hinweg über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Der Mann zeigte sich geständig und ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,6 Millionen Euro verurteilt worden, die Hälfte davon auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 74-Jährige hatte eine Firma im Vorarlberger Oberland. Das Unternehmen hatte Nahrungs- und Genussmittel in den Mittleren Osten verkauft. Von 2013 bis 2018 soll der Mann laut Anklage aber mehr als zwei Millionen Euro zu wenig Einkommenssteuer gezahlt haben. Bei einer weiteren halben Million Euro ist es beim Versuch der Hinterziehung geblieben. Vor Gericht hat sich der Angeklagte am Mittwochnachmittag schuldig bekannt.

Selbstanzeigen und Unbescholtenheit

Der Anwalt des Angeklagten hat mehrere Milderungsgründe ins Feld geführt, unter anderem das umfassende, reumütige Geständnis sowie die Unbescholtenheit. Außerdem hatte der Angeklagte zwei Selbstanzeigen eingebracht, die aber nicht die erforderlichen Strafbefreiungskriterien erfüllten. Der Angeklagte hat das Geld bereits zurückgezahlt, samt Zinsen. Dem Staat sei somit kein Schaden entstanden, führte der Anwalt des Angeklagten aus. Erschwerend wirkte hingegen der lange Tatzeitraum und die Höhe der hinterzogenen Steuern.

Prozess nach Hinterziehung

Angeklagter zitierte Pfarrer

An einer Stelle meldete sich der Angeklagte selbst zu Wort und verwies auf die Worte eines Montafoner Pfarrers. Der soll einmal gesagt haben, dass wenn der Staat das Geld nicht richtig verwalte, man es auch behalten könne. Das wirkte natürlich nicht strafmildernd. Nachdem sich der Schöffensenat zur Beratung zurückgezogen hatte, ist das Urteil verkündet worden. Der Mann ist zu einer Geldstrafe von 1,6 Millionen Euro verurteilt worden. Die Hälfte, also 800.000 Euro, muss er zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.