Tempo-30-Schild neben Ortstafel
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Verkehr

Reform: Einfachere Umsetzung von Tempo 30

Gemeinden und Städte sollen in Österreich künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen und überwachen können. Grund dafür ist eine Reform in der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der es für die Gemeinden auch leichter möglich sein wird, Tempo 30 auf Landesstraßen vorzuschreiben.

Die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es den jeweils zuständigen Straßenbehörden einer Stadt oder einer Gemeinde künftig ermöglichen, in Ortsgebieten mit besonderem Schutzbedürfnis die erlaubte Höchstgeschwindigkeit herunterzusetzen. Das kann beispielsweise vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen oder Krankenhäusern sein und kann auch Landesstraßen betreffen.

Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass eine Reduktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, vor allem von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, beiträgt, heißt es vonseiten des zuständigen Klimaschutzministeriums. Nun geht die Novelle in Beobachtung, sechs Wochen lang können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben. Wird sie schließlich vom Nationalrat beschlossen, soll sie im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Gemeinden dürfen selbst Radarkontrollen durchführen

Darüber hinaus wird die Überwachung der Tempolimits gestärkt, denn Städten und Gemeinden wird es künftig möglich sein, selbstständig Radarkontrollen durchzuführen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher war das nur möglich, wenn die Ortschaften über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügt haben. Laut einer Studie des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) halten sich rund drei Viertel aller Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an Tempo 30.

Ortschaften schlossen sich zusammen

Im Vorfeld der angekündigten Novelle hatten sich österreichweit mehr als 280 Städte und Gemeinden sowie Organisationen wie der VCÖ oder der Städtebund für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 im Ortsgebiet erleichtern soll. In Vorarlberg waren es 55. Jene Städte und Gemeinden, die sich an der VCÖ-Initiative „Gemeinden und Städte für Tempo 30“ sind in einer Karte des VCÖ ersichtlich.

Zwar war es bereits zuvor möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen – allerdings nur mit „viel Bürokratie und umfangreichen Gutachten“, schreibt das Klimaschutzministerium. Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

„Auf den Gemeindestraßen haben sie das Temporegime ja jetzt schon selbst in der Hand. Bisher wurde es immer schwierig bei den Landesstraßen, weil die Bezirkshauptmannschaft dort ganz strenge Kriterien zur Beurteilung hatte. Das wird jetzt umgedreht“, betonte auch Mobilitätslandesrat Daniel Zadra (Grüne).

Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität

Für Gemeinden und Städte bedeute eine Reduktion des Tempos mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität, heißt es aus dem Klimaschutzministerium. Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet sei eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren. Zudem steigere sich durch weniger Lärm und bessere Luft die Lebensqualität der Menschen vor Ort.

„Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen Tempo 30 vor Ort einzuführen. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben“, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).