Zivildiener beim österreichischen Roten Kreuz
APA/HANS KLAUS TECHT
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Chronik

Zahl der Zivildiener ist zurückgegangen

Die Zahl der Zivildiener ist im Jahr 2023 zurückgegangen: 891 junge Männer haben im vergangenen Jahr ihren Zivildienst angetreten. Im Jahr zuvor waren es 70 junge Männer mehr, die die soziale Arbeit dem Bundesheer vorgezogen haben.

Rund 60 Prozent der Zivildiener arbeiten bei der Rettung und in der Sozial- und Behindertenhilfe. Aber es gibt auch sehr seltene Jobs für den Zivildienst. Ein junger Mann arbeitet etwa in der Feldkircher Justizanstalt, ein anderer im Jüdischen Museum in Hohenems.

Für die Institutionen selbst sei der Zivildienst auch ein Personalbringer, sagt die Staatssekretärin für Zivildienst, Claudia Plakolm (ÖVP). 70 Prozent der jungen Männer bleiben danach noch hauptberuflich oder ehrenamtlich in den Einrichtungen.

Top-Fünf-Einsatzgebiete 2023 in Vorarlberg

Rettungswesen: 268
Sozial- und Behindertenhilfe: 266
Altenbetreuung: 129
Krankenanstalten: 61
Kinderbetreuung: 57

Der Bedarf an Zivildienern in Vorarlberg konnte im Jahr 2023 zu 83,3 Prozent gedeckt werden, im Jahr davor lag die Bedarfsdeckung noch bei 87,3 Prozent.

Die Geschichte des Zivildienstes

Die allgemeine Wehrpflicht wurde 1955 in Österreich eingeführt und zu dieser Zeit war kein ziviler Ersatzdienst vorgesehen. Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigerten, konnten auf Antrag einen ordentlichen Präsenzdienst ohne Waffe ableisten. Dieser war drei Monate länger als der reguläre Wehrdienst. In den Jahren 1956 bis 1974 wurden lediglich 3.277 Anträge zum ordentlichen Präsenzdienst ohne Waffe gestellt, von denen 3.266 bewilligt wurden.

1974 wurde der Zivildienst eingeführt. Mit Feststellung der Zivildienstpflicht ist ein Zivildiener in Österreich zeitlebens nicht mehr wehrpflichtig und kann somit auch nicht zum Präsenzdienst einberufen werden.

Abschaffung der Gewissensprüfung

In den Jahren 1975 bis 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten abzuleisten. Seit der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung stieg die Anzahl der Zivildiener stark an. Der Zivildienst wurde ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate verlängert.

Seit 1992 ist der Auslandsdienst als Ersatz zum regulären Zivildienst möglich, seit 2013 zusätzlich die Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) als Ersatz möglich. Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde der Wehrdienst 2004 auf sechs Monate verkürzt. Die Dauer des Zivildienstes wurde ebenfalls mit Jänner 2006 adäquat angepasst, wobei der Zivildienstleistende die Möglichkeit bekommen hat, seine Dienstzeit freiwillig um drei Monate zu verlängern.