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Urteil: Honorarkonsul fälschte Meldebestätigungen

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein ehemaliger Honorarkonsul zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verurteilt worden. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil fälschte er im Jahr 2022 mehrere Meldebestätigungen und verlangte dafür eine Servicegebühr. Die Fälschungen verwendete er laut Urteil für Visaanträge für Thailand.

Der ehemalige Honorarkonsul sagte vor Gericht, er habe den Leuten helfen wollen, damit sie schnell nach Thailand reisen können. Das hatte jedoch für manche ernste Folgen. So darf ein Zeuge nicht mehr in das Land reisen, obwohl er da ein Haus hat.

Geldstrafe von 10.500 Euro

Der Angeklagte soll in 21 Fällen gefälschte Meldebestätigungen für die thailändische Botschaft in Wien ausgestellt haben. Dies führte zur Eintragung mehrerer Namen in eine thailändische Blacklist und zu Einreiseverboten und Haftstrafen. Der Ex-Honorarkonsul wurde zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.