Landesgericht Feldkirch Tafel außen
ORF Vorarlberg
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Chronik

Hobby-Archäologen müssen Funde abgeben

Zwei Männer mussten sich am Dienstag wegen Unterschlagung am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, über vier Jahre hinweg rund 1.300 archäologische Gegenstände mit professionellen elektronischen Geräten gesucht und ausgegraben zu haben. Das Strafverfahren wurde aber eingestellt.

Die beiden Männer waren vor Gericht weitgehend geständig. Sie suchten von Anfang 2020 bis Ende 2023 im Großraum Feldkirch/Liechtenstein nach archäologischen Gegenständen – mithilfe von Metalldetektoren wurden sie auch fündig. Insgesamt gruben sie fast 1.300 Gegenstände aus, darunter Münzen und Gefäße.

Funde gehen in Eigentum des Staates über

Diese behielten sie für sich, weshalb die Staatsanwaltschaft ihnen Unterschlagung vorwarf. Der Richter schlug einen Vergleich vor, weil das Verschulden nicht so groß sei. Die beiden Männer mussten ein Bußgeld von 800 beziehungsweise 500 Euro bezahlen – was sie auch sofort erledigten. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Das Spezialwerkzeug bekommen die Männer zurück, die archäologischen Fundstücke gehen in das Eigentum des Staates über.