Sie könne 50.000 US-Dollar verdienen, wenn sie ein Paket annehme, das 1,2 Millionen Dollar enthalte. Mit diesem Versprechen sollen die beiden Nigerianer die 53-jährige Kinderbetreuerin getäuscht und zur Überweisung von tausenden Euro gebracht haben. Da die Angeklagten am Mittwoch nicht zur Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erschienen, konnte die Dolmetscherin gleich zu Beginn wieder entlassen werden. Die Kosten trägt die Republik.
Geld für angebliche Gebühren
Verwirrung herrschte zunächst über die Namen der angeklagten Männer und des Fake-Profils, das sie für ihre Betrugsmasche erfunden haben sollen. Nicht Bode Miller, wie ursprünglich angenommen, sondern Robert Miller, nannten sie sich laut Strafantrag in den sozialen Netzwerken. Unter diesem Namen schickten sie der Vorarlbergerin romantische Nachrichten über Whatsapp und Facebook, auch das Foto einer angeblichen Tochter.
Das angekündigte Millionenpaket, das die Frau durch einen Kurier erhalten sollte, kam nie an. Dafür wurden nach und nach Gebühren fällig, unter anderem angeblich für den Zoll. Die Frau überwies die geforderten Beträge gutgläubig. Der eine Mann soll sich so 3.500 Euro, der andere 8.550 Euro erschlichen haben. Als noch einmal 35.000 Euro gefordert wurden, ging das Opfer zur Polizei und erstattete Anzeige. Ob sie ihr Geld je wiedersehen wird, ist fraglich. Da die Angeklagten nicht zur Verhandlung erschienen, wurde die Frau mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Angeklagte in Italien
Die Ermittlungen führten schließlich zu den beiden Männern, die in Italien unter ihren tatsächlichen Namen Konten eröffnet hatten. Bei der Einvernahme durch die italienischen Behörden schwiegen sie jedoch. Vor Gericht ließen sich die Nigerianer durch ihre Strafverteidigerin Andrea Concin vertreten und bekannten sich nicht schuldig. Der Fall sei nicht entscheidungsreif, so die Anwältin.
Sie beantragte eine Vertagung, sollte dem nicht stattgegeben werden, einen Freispruch. Staatsanwalt Richard Gschwentner betonte, man habe bei den Kontoöffnungen ausreichende Beweise für die Schuld der beiden gefunden. Auch die Unterschriften hätten jeweils übereingestimmt.
Urteil nicht rechtskräftig
Richter Theo Rümmele folgte der Argumentation der Anklage und verurteilte die beiden Männer in Abwesenheit zu Geldstrafen von je 360 Tagsätzen. Von den 1.440 Euro wurde ihnen jeweils die Hälfte bedingt nachgesehen. Die Strafverteidigerin meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft beruft gegen die Strafhöhe. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.