Das Landhaus in Bregenz
ORF.at/Lukas Krummholz
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Politik

Diese Landes-Gesetze sollen 2024 geändert werden

Unter anderem soll etwa die Änderung im Gemeindedienstrecht die Personalgewinnung im Bereich der Kinderbildung- und -betreuung erleichtern, teilte die Landesregierung am Montag mit. Darüber hinaus werde sich die Gesetzgebung im neuen Jahr unter anderem ausführlich dem Umweltschutz und – noch vor der Landtagswahl – dem Wahlrecht widmen.

Der Großteil des laufenden Arbeitsprogramms der Koalitionsregierung sei mittlerweile abgearbeitet, teilte Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) in ihrer Funktion als Legistik-Referentin mit. Die legistische Arbeit des Landes im ersten Halbjahr 2024 umfasse ein breites Themenspektrum mit vielfältigen Auswirkungen. Zuletzt brachte der Landtag ein Wohnbaupaket auf Schiene – u.a. mit größeren Novellen des Raumplanungs- und Baurechts und einem neuen Zweitwohnungsabgabegesetz, das auch den Leerstand umfasst.

Fachpersonal für Kinderbildung und -betreuung

Auf dem Programm steht eine größere Änderung des Gemeindedienstrechts. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, bessere Bedingungen zu bieten, um das dringend benötigte Fachpersonal rekrutieren zu können. Dazu gehört insbesondere ein neues Gehaltsmodell, auch im Bereich der Kinderbildung und -betreuung.

Auch das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll geändert werden; hier sollen neue Spielräume genutzt und der Kreis jener Ausbildungen erweitert werden, die für die fachliche Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft zu berücksichtigen sind.

Umweltschutz

Geplant ist auch eine Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) und anderer Materiengesetze. Dabei geht es u.a. um den Zugang der betroffenen Öffentlichkeit (vornehmlich von NGOs) zu Gericht im Falle von umweltrechtlichen Entscheidungen. Diese Änderung stehe im Zusammenhang mit der Aarhus-Konvention und dem EU-Recht, so die Landesregierung.

In den Bodenreformgesetzen sollen auch die Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst werden. Im GNL sind auch sonstige fachliche Adaptierungen geplant (z.B. betreffend den Naturschutz- und Klimarat). Weiters bedürfe es zusätzlicher Anstrengungen zur Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, teilt die Landesregierung mit.

Wahlrecht

Rechtzeitig vor den nächsten Wahlen sollen die Wahlrechtsgesetze zu den Landtags- und Gemeindewahlen auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei werde man sich an den jüngst erfolgten Anpassungen des Wahlrechts auf Bundesebene orientieren.

Das betreffe insbesondere die Gestaltung sowie die Versendung der Wahlkarten, die Übernahme des „Quasi-Vorwahltags“, die Beschlussfähigkeit der Wahlbehörden, das Muster des Wählerverzeichnisses sowie die Aufteilung der Wahlkarten auf die zur Zählung bestimmten Wahlbehörden.

Stromversorger

Im Elektrizitätswirtschaftsrecht ist eine Novelle in Vorbereitung, die sicherstellen will, dass kein vertragsloser Zustand entsteht, wenn sich Kunden nach einer Vertragsauflösung nicht rechtzeitig um einen neuen Stromversorger kümmern; hier soll der größte Versorger im jeweiligen Netzbereich (d.h. vor allem die illwerke vkw AG) im Sinne einer Grundversorgung verpflichtet werden.

Kanalisationsbeiträge

Die Regelungen über Kanalisationsbeiträge sollen adaptiert werden: Jene über die Ermäßigung des Anschlussbeitrags bei atypisch geringer Schmutzwassermenge soll für die Gemeinden leichter handhabbar werden, jene über die Anrechnung bereits geleisteter Beiträge im Falle eines Wiederaufbaus soll bürgerfreundlicher werden.

Grundverkehr

Die Evaluierung des Raumplanungsrechts hat bereits zu einer RPG-Novelle geführt, jene zum Grundverkehrsrecht soll nunmehr im Grundverkehrsgesetz berücksichtigt werden. Dabei gehe es vor allem um eine geringfügige Erweiterung der Ausnahmen von der Erklärungspflicht im Baugrundstücksverkehr.

Weiters soll bei der Berechnung der schon derzeit bestehenden Fünf-Hektar-Obergrenze nicht nur auf den formellen Erwerber, sondern auf den wirtschaftlichen Eigentümer abgestellt werden; Umgehungen sollen damit vermieden werden.