Bereits Anfang November fand der erste Prozesstag statt. Angeklagt war ein 31-jähriger, dreifach vorbestrafter Syrer. Er soll Anfang Jänner in einer Mitarbeiterwohnung eines Hotels in Mellau im Bregenzerwald einen Arbeitskollegen mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Das 48-jährige Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste notoperiert werden.
Angeklagter sprach von Notwehr
Am Montag wurde nun der Prozess fortgesetzt. Der Angeklagte bekannte sich weiterhin unschuldig. Er habe aus Notwehr gehandelt, weil der 48-Jährige mit einem Skistock auf ihn losgegangen sei. Sein Verteidiger sprach von einer Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten. Er habe vor der Tat Kokain und viel Alkohol konsumiert.
Der 48-Jährige sagte vor Gericht, dass eine im Zimmer der Mitarbeiterunterkunft anwesende Frau das Motiv für die Tat gewesen sein. Der Syrer sei wütend gewesen, weil sich die Muslimin im Zimmer eines Christen aufgehalten hätte.
Bedenkzeit erbeten
Alle acht Geschworenen waren sich einig, dass der Angeklagte nicht aus Notwehr handelte – die Tat wurde als versuchter Mord eingestuft. Der 31-Jährige wurde zu 17 Jahren Haft verurteilt. Eine aus Bewährung ausgesprochene Haftstrafe von sechs Monaten wurde zudem widerrufen. Außerdem muss der Mann 5.000 Euro an Schadenersatz leisten. Der Verteidiger erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.