Unternehmen verfügen über einen bestimmten Freibetrag für Geschenke für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Jährlich sind für Sachgeschenke 186 pro Mitarbeiter abgabenfrei. Kronberger rät, diese Grenze nicht zu überschreiten, denn Mehrbeträge sind steuer- und beitragspflichtig.
Bargeld und Gutscheine mit Barablöse nicht erlaubt
Geschenke von Unternehmen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten ganz unterschiedlich ausfallen, sagt die Arbeitsrechtlerin. „Am beliebtesten sind sicher Gutscheine, aber es können auch andere Dinge sein, wie zum Beispiel Weinflaschen, Geschenkkörbe, Bücher oder Autobahnvignetten“, beschreibt Kronberger.
Bei Gutscheinen sei allerdings Vorsicht geboten: Gutscheine, die in bar abgelöst werden können, sowie Bargeldgeschenke erlaube das Finanzamt nicht, betont Kronberger. Auf sie würden Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben entfallen. Auch individuelle Geschenke, die als Belohnung für besondere Leistungen gelten, seien abgabenpflichtig, zeigt die Arbeitsrechtlerin auf.