Weihnachtsgeschenke unter einem Christbaum
APA/dpa/Rolf Vennenbernd
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Wirtschaft

Was Firmen zu Weihnachten schenken dürfen

Viele Unternehmen schenken ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas zu Weihnachten. Für solche Geschenke gibt es aber eine Freibetragsgrenze: Sachgeschenke von jährlich bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter sind abgabenfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der Mehrbetrag steuer- und beitragspflichtig, sagt Arbeitsrechtlerin Birgit Kronberger.

Unternehmen verfügen über einen bestimmten Freibetrag für Geschenke für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Jährlich sind für Sachgeschenke 186 pro Mitarbeiter abgabenfrei. Kronberger rät, diese Grenze nicht zu überschreiten, denn Mehrbeträge sind steuer- und beitragspflichtig.

Bargeld und Gutscheine mit Barablöse nicht erlaubt

Geschenke von Unternehmen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten ganz unterschiedlich ausfallen, sagt die Arbeitsrechtlerin. „Am beliebtesten sind sicher Gutscheine, aber es können auch andere Dinge sein, wie zum Beispiel Weinflaschen, Geschenkkörbe, Bücher oder Autobahnvignetten“, beschreibt Kronberger.

Bei Gutscheinen sei allerdings Vorsicht geboten: Gutscheine, die in bar abgelöst werden können, sowie Bargeldgeschenke erlaube das Finanzamt nicht, betont Kronberger. Auf sie würden Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben entfallen. Auch individuelle Geschenke, die als Belohnung für besondere Leistungen gelten, seien abgabenpflichtig, zeigt die Arbeitsrechtlerin auf.