Landtagssitzung
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Politik

Landtag: Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung

Der Landtag hat am Donnerstag eine Lockerung des Sittenpolizeigesetzes beschlossen. Künftig soll es für Menschen mit Behinderungen möglich sein, eine Sexualassistenz in Anspruch zu nehmen. Die Mehrheit der Abgeordneten hat der Gesetzesänderung zugestimmt.

Menschen, die sich aufgrund ihrer Behinderung schwertun, ein Sexualleben zu haben, sollen künftig von speziell ausgebildeten Personen sexuell befriedigt werden können. Alle Landtagsfraktionen waren sich einig, dass es sich dabei um ein sensibles, aber wichtiges Thema handelt, denn die UN-Behindertenrechtskonvention sieht das Recht auf Selbstbestimmung vor und bisher war Sexualassistenz in Vorarlberg verboten.

Mit der Änderung des Sittenpolizeigesetzes wird die Sexualassistenz nun straffrei. „Es geht bei vielen Menschen nicht um Sex, sondern eher darum, wieder einmal von jemandem berührt zu werden oder mit jemandem Neutralen darüber zu sprechen“, sagt Heidi Schuster-Burda von der ÖVP.

Antrag mit überwiegeender Mehrheit angenommen

Sexualassistenz dürfe nicht mit Sexarbeit verwechselt werden, betonte auch Manuela Auer von der SPÖ. Anders sah das Sandra Schoch von den Grünen. Sie verstehe zwar die Bedürfnisse der betroffenen Menschen, sobald aber sexuelle Dienstleistungen für Geld angeboten würden, sei es nicht mehr weit zu Zwang und Missbrauch. „Es sind dann hald doch eher die Männer, die das in Anspruch nehmen, und weniger die Frauen“, meint Schoch.

Sie hat deshalb, als einzige aus den Reihen der Grünen, gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Auch vier Abgeordnete der FPÖ waren dagegen. Trotzdem wurde der Antrag mit der überwiegenden Mehrheit an Stimmen angenommen.

Landtag beschließt Landesbudget

Der Landtag hat am Mittwoch das Landesbudget für das kommende Jahr beschlossen. Am Donnerstag ging der Landtag weiter. Dabei wurde eine Lockerung des Sittenpolizeigesetzes beschlossen.