Fenster mit geschlossenen Gardinen
ORF
ORF
Politik

Zweitwohnsitzabgabe muss repariert werden

Das Gesetz über die Zweitwohnsitzabgabe in Vorarlberg muss bereits repariert werden. Es war erst in der vergangenen Woche kundgemacht worden, die Tourismusgemeinden waren aber mit der Regelung nicht glücklich.

Wer bisher seine Zweitwohnung an Touristen vermietet, zahlt entweder die Gästetaxe oder die Zweitwohnsitzabgabe. Der im neuen Gesetz eingeführte Mechanismus hätte vorgesehen, dass beide Abgaben fällig werden. Dafür hätte man sie aufeinander anrechnen dürfen: Wenn die Gäste in einer Zweitwohnung beispielsweise einige hundert Euro an Gästetaxe bezahlen, muss der Besitzer am Ende des Jahres um diese Summe weniger Zweitwohnsitzabgabe abführen.

Die Gemeinden befürchteten dadurch aber einen hohen Mehraufwand bei der Anrechnung. Die Regelung wäre ihrer Ansicht nur schwer umsetzbar gewesen.

Gemeinden dürfen zum alten System zurückkehren

ÖVP und Grüne haben daher im Landtag einen Antrag eingebracht, der das Problem beheben soll. Die Gemeinden können nun wieder zum alten System zurückkehren – wenn sie wollen. Ihnen sollen nun verschiedene Varianten bei der Abgabenvorschreibung offenstehen. Alternativ können sie etwa auch vorsehen, dass für Zweitwohnsitze nur die Abgabe und überhaupt keine Gästetaxe anfällt. Dafür muss auch das Tourismusgesetz geändert werden.

Damit die Neuregelung noch rechtzeitig mit Jahresbeginn in Kraft treten kann, muss nach dem Landtagsbeschluss auch noch die Bundesregierung zustimmen. Sie hat bei Landesabgaben ein generelles Einspruchsrecht und könnte die Materie bis zu acht Wochen lang liegen lassen. Fällig wird die Zweitwohnsitzabgabe erstmals Anfang 2025 für das Jahr 2024.