Landesgericht Feldkirch Tafel außen
ORF Vorarlberg
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Chronik

Geldstrafe für Ex-Lehrer wegen Fotos von Minderjährigen

In Feldkirch ist am Donnerstag ein 31-jähriger ehemaliger Lehrer wegen der Anfertigung und des Besitzes sexualisierter Darstellungen Minderjähriger vor Gericht gestanden. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen beziehungsweise 2.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall ist außergewöhnlich, weil die Taten des Mannes nicht ausgeforscht wurden, sondern er sich selbst angezeigt hatte. Nachdem er einen minderjährigen, aber mündigen Schüler beim Umziehen im Schwimmbad fotografiert hatte, wandte sich der Vorarlberger von sich aus an die Polizei. Er habe vor Gewissensbissen nicht mehr schlafen können, erklärte er in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht: „Irgendwann war das alles nicht mehr auszuhalten.“ Bei einer freiwilligen Nachschau durch die Polizei wurden in seiner Wohnung ein Handy und ein Laptop beschlagnahmt. Der Vernichtung dieser Beweismittel stimmte der Angeklagte unumwunden zu.

Abgesehen von der selbst angefertigten Fotografie habe er weiteres einschlägiges Material über Chatgruppen bezogen. Es sei zu einfach zu erhalten gewesen, erklärte er. Die Neigungen habe er erst nach und nach entwickelt, es sei ein schleichender Prozess gewesen. Als Auslöser vermutet er traumatisierende Ereignisse in seiner Kindheit.

Verteidiger plädierte für Diversion

Sein Verteidiger betonte, dass es sich bei den Dargestellten um eher jugendlich aussehende Personen gehandelt habe. Er wolle damit die Taten nicht kleinreden, dennoch plädiere er für eine Diversion – einen Tatausgleich ohne Verurteilung. Sein Mandant habe eine Tat zugegeben, „die sonst nie aufs Papier gekommen wäre“. Ansonsten sende der Staat das Signal aus, dass es besser sei, solche Dinge zu vertuschen.

Auf den sichergestellten Bildern seien auch Unter-14-Jährige zu erkennen gewesen, hielt Richterin Silke Sandholzer fest. Der Angeklagte beteuerte jedoch, er fühle sich zu jung aussehenden, aber nicht zu unmündigen Personen hingezogen. Heruntergeladen hatte er die Bilder nicht, doch auch der Konsum ist mittlerweile strafbar. Jener Schüler, den der ehemalige Pädagoge selbst fotografiert hatte, wurde nicht vom Vorfall informiert, um ihn damit nicht zu belasten.

Richterin: Strafe „am unteren Rand“

Obwohl der Angeklagte von sich aus eine Psychotherapie begonnen und den Lehrberuf gekündigt hat, erhielt er keine Diversion. Eine solche gebe es praktisch nie, wenn Kinderpornografie im Spiel sei, erklärte die Richterin mit Verweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Auch der Konsum des Missbrauchsmaterials schaffe schließlich Nachfrage.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen, beziehungsweise 2.400 Euro verurteilt. Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahre Haft. Damit bewege sich die Strafe „am unteren Rand“, so Sandholzer. Die Hälfte der Geldstrafe wurde bedingt nachgesehen. In den nächsten drei Jahren muss der derzeit arbeitslose Mann außerdem seine Therapie fortsetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit.