Teilzeit
gettyimages/ Moyo Studio
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Wirtschaft

Teilzeit: Wie beeinflusst sie Pension, Urlaub und Abfertigung?

Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen in Teilzeit arbeiten: Kinderbetreuung, Ausbildung oder schlicht und einfach, weil sie mehr Freizeit möchten. Doch was bedeutet Teilzeit für die Pension, Urlaubsansprüche oder die Abfertigung? Der ORF Vorarlberg hat mit Alexander Nussbaumer von der Arbeiterkammer darüber gesprochen.

ORF Vorarlberg: Herr Nussbaumer, wenn man mit jungen Menschen spricht, hat man manchmal das Gefühl, dass die klassische 5-Tage-Woche ausgedient hat. Immer mehr können sich vorstellen, weniger zu arbeiten. Teilzeit liegt im Trend. Klar ist aber auch, dass es sich nicht alle aussuchen können. Man muss es sich auch leisten können, weniger zu arbeiten. Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man in die Teilzeit wechselt?

Beispiel: Wer bei einem Monatsverdienst von 2.400 Euro netto auf 80 Prozent der Arbeitszeit reduziert, verdient noch knapp 2.018 Euro netto im Monat. Trotz Reduktion der Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert sich das monatliche Nettoeinkommen hier um nur 16 Prozent. Dadurch verbessert sich der Stundenlohn im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung.

Nussbaumer: Da muss man mehrere Aspekte berücksichtigten. Die Auswirkungen auf den Nettomonatslohn sind erst einmal gar nicht so gravierend, wie man vielleicht meinen würde. Das hat mit der Lohnsteuer zu tun. Die ist progressiv gestaffelt. Dadurch reduziert sich das Nettoeinkommen nicht so stark wie das Bruttoeinkommen. Allerdings führt man mit jedem Monat indem man weniger verdient, auch seinem Pensionskonto weniger zu. Über die Zeit kann das spürbare Auswirkungen haben. Jemand der seine Arbeitszeit für ein Jahr um 50 Prozent reduziert, verringert seine Bruttopension um etwa ein Prozent.

Mag. Alexander Nussbaumer, Referent Vorarlberger Arbeiterkammer, Abteilung Familie und Beruf
Jürgen Gorbach, AK
Mag. Alexander Nussbaumer, Referent der Vorarlberger Arbeiterkammer, Abteilung Familie & Beruf

ORF Vorarlberg: Die Auswirkungen auf die Pension sollte man also im Auge haben – auch als junger Mensch. Wie sieht es mit der Abfertigung aus?

Nussbaumer: Grundsätzlich reduziert die Teilzeit auch die Abfertigung. Wie stark der Effekt ist, hängt aber davon ab, ob man im alten System (Abfertigung Alt) oder im neuen System (Abfertigung Neu) ist. Dienstverhältnisse ab dem 01.01.2003 unterliegen dem neuen Abfertigungssystem. Bei diesem werden jeden Monat 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts vom Arbeitgeber zur Vorsorge auf ein Abfertigungskonto abgeführt. Die Abfertigungshöhe errechnet sich aus der eingezahlten Summe. Mit der Senkung des Bruttobezugs sinkt auch der Betrag, der abgeführt wird. Bei der Abfertigung Alt sind die Auswirkungen allerdings gravierender. In diesem System wird die Abfertigung vom letzten Monatsbezug vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet. Das heißt, wenn jemand 25 Jahre Vollzeit arbeitet und dann mit dem Dienstgeber vereinbart, Teilzeit zu arbeiten, zum Beispiel 40 Prozent, bekommt er am Ende nur eine Abfertigung auf Basis der 40 Prozent, obwohl er davor 25 Jahre lang in Vollzeit gearbeitet hat. Da verliert man unter Umständen einige 10.000 Euro. In so einem Fall ist also dringend von einer Reduktion der Arbeitszeit abzuraten. Die meisten Menschen befinden sich heute aber vermutlich ohnehin im neuen System.

Abfertigung: Die Abfertigung ist eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Seit 2003 ist die Abfertigung neu geregelt. „Abfertigung Alt“ bezieht sich Arbeitsverhältnisse vor dem 01.01.2003. „Abfertigung Neu“ auf Arbeitsverhältnisse danach.

ORF Vorarlberg: Und der Urlaub? Was passiert mit dem, wenn man in die Teilzeit wechselt?

Nussbaumer: Grundsätzlich hat man in Teilzeit genau so viel Urlaub wie in Vollzeit – fünf Urlaubswochen. Es empfiehlt sich allerdings beim Wechsel in die Teilzeit den alten, bestehenden Urlaub zu konsumieren, weil der sonst abgewertet wird.