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takasu – stock.adobe.com
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Politik

Ärztekammer mit Gesundheitsreform zufrieden

Nach monatelangen Verhandlungen von Bund, Ländern und Sozialversicherung sowie heftigen Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch die Eckpunkte der Gesundheitsreform vorgestellt. Die Ärztekammer ist mit der Gesundheitsreform der Bundesregierung einigermaßen zufrieden.

Als Grundsatz der Gesundheitsreform nannte Rauch „digital vor ambulant vor stationär“. Allein für den Ausbau der digitalen Patientenversorgung werden 51 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. ELGA soll zu einem volldigitalen Service ausgebaut werden – mit Gesundheitsapps und der Speicherung von Bilddaten. Die Ärztekammer ist mit der Gesundheitsreform der Bundesregierung einigermaßen zufrieden. Die Kammer verliert zwar ihr Vetorecht bei der Verteilung von Kassenarztstellen und Errichtung von Ambulatorien, dafür kommt der österreichweit einheitliche Honorarkatalog für Ärzte nicht.

Ärztekammerpräsident Burkhard Walla hatte damit gedroht, den Kassenvertrag zu kündigen, wenn der einheitliche Honorarkatalog komme. „Man hat es perfiderweise in den Gesetzesvorschlag so hineingeschrieben, dass man zu einem Verhandlungsergebnis kommen muss und dass es sonst überhaupt keine Anpassung von Honoraren mehr gibt, also sozusagen eine Verhandlung mit dem Gewehr im Nacken. Wir haben jetzt Zeit, das ordentlich zu entwickeln. Ich bin der Überzeugung, dass wir die Interessen der Kassen und auch die Interessen der Länder integrieren“, sagt Walla.

300 Millionen Euro zusätzlich für niedergelassene Ärzte

Durch die Gesundheitsreform sollen Spitäler entlastet und der niedergelassene Bereich gestärkt werden, und zwar mit zusätzlichen Kassenstellen und mehr Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten. Rund 300 Millionen Euro pro Jahr sollen zusätzlich in den niedergelassenen Bereich fließen, 600 Millionen Euro sind bei Spitalsambulanzen für Strukturreformen vorgesehen.

Bei den Primärversorgungseinheiten gebe es derzeit Dutzende in der Pipeline, so Rauch. Ein „Vetorecht der Ärztekammer gibt es nicht mehr“, sagte der Gesundheitsminister mit Bezug auf Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien. Rauch will mit der Reform schnellere Arzttermine für Patienten ohne notwendiges Ausweichen auf Wahlärzte erreichen.

Auch die geplante Pflicht zur Wirkstoff- statt der Arzneimittelverschreibung sorgte für Widerstand der Ärztekammer. Sie sagte, sie sorge sich um die Sicherheit der Patienten und Patientinnen. Die Wirkstoffpflicht ist in der Reform gefallen. Die geplanten Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit der Ärzte (samt Einfrieren der Honorare ab 2025 bei Nichteinigung) fielen letztlich ebenfalls weg. Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen. Rauch sprach von einem „Kompromiss“.

Im Dezember soll Nationalratsbeschluss folgen

Die mit dem Finanzausgleich verbundene Gesundheitsreform soll nach den Plänen der Regierung noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.