Zwei Wölfe stehen im Wald
APA/Karl-Josef Hildenbrand
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Politik

Landtag beschloss Wolfabschuss-Verordnung

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage zum Abschuss von Wölfen geschaffen, die Nutztiere reißen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dazu notwendig waren Änderungen des Jagdgesetzes und des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.

Die Gesetzesänderung erlaubt es der Vorarlberger Landesregierung nun, „Problemwölfe“ per Verordnung zum Abschuss freizugeben. Bisher war das nur über den Weg eines Bescheids möglich, der allerdings eine längere Vorlaufzeit hat und leichter anfechtbar ist.

So hatte etwa der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) nach Wolfsrissen im Bezirk Bludenz im August einen Entnahmebescheid erlassen. Anfang September wurde dieser nach Beschwerden der Umweltorganisationen WWF und Ökobüro vom Landesverwaltungsgericht aber wieder aufgehoben – der Wolf blieb unbehelligt.

Landtag diskutiert über Ehrenamt

Die Abgeordneten im Landtag haben am Mittwoch zum Thema Ehrenamt diskutiert. In Vorarlberg engagiert sich jeder oder jede zweite in einem Verein.

Bereits 23 Wolfsrisse in diesem Jahr

Der ÖVP-Abgeordnete Bernhard Feurstein sprach von 23 Wolfsrissen, die im heurigen Jahr in Vorarlberg verzeichnet wurden. Dabei seien 15 Nutztiere ums Leben gekommen. „Die Wolfsproblematik ist auch bei uns angekommen“, stellte Feurstein fest. Der Wolf stelle mittlerweile ein schweres Problem für die Alp- und Landwirtschaft dar.

Während dieser Befund allgemein keinen Widerspruch erregte, stieß sich die FPÖ allerdings an der im Gesetz enthaltenen 24-Stunden-Frist, ehe ein „Problemwolf“ auf Basis einer Verordnung geschossen werden darf. Die 24-Stunden-Frist soll gewährleisten, dass die Öffentlichkeit Stellung beziehen kann.

FPÖ kritisiert 24-Stunden-Frist

Eine solche Frist gebe es sonst nirgends, kritisierte der Klubobmann der FPÖ Vorarlberg, Christof Bitschi. In mit Jägern geführten Gesprächen werde das neue Gesetz als „nicht praxistauglich“ abgelehnt. Nach 24 Stunden wisse man ja nicht mehr, ob man es mit dem „richtigen Wolf“ zu tun habe oder dieser bereits über alle Berge sei, so Bitschi.

Alpwirtschaft sei in Vorarlberg nur möglich geworden, weil der Wolf zurückgedrängt und ausgerottet worden sei. Bitschi prophezeite, dass man in wenigen Jahren das Gesetz werde neu beschließen müssen. Für vorbildlich hielten die Freiheitlichen die Wolfsverordnungen in Kärnten und in der Schweiz.