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Politik

Entwicklungsplan: Viele Gemeinden säumig

Erst elf der 96 Vorarlberger Gemeinden haben einen vom Land genehmigten räumlichen Entwicklungsplan in der Tasche. Eigentlich hätten alle Gemeinden bis Ende 2022 einen solchen Plan beim Land einreichen müssen.

Aufsichtsbehördlich genehmigt wurden bisher die Raumpläne der Gemeinden Altach, Bezau, Blons, Doren, Eichenberg, Göfis, Götzis, Feldkirch, Koblach, Mäder und Röthis. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Landesrat Marco Tittler (ÖVP) an NEOS hervor.

Aufwändiger Prozess für Gemeinden

Für Tittler gibt es mehrere Gründe, warum viele Gemeinden ihre Pläne noch nicht eingereicht haben: Zum einen würden die gewerblichen Planungsbüros, die sich mit der Überarbeitung oder Erstellung von räumlichen Entwicklungskonzepten beschäftigen, aufgrund hoher Nachfrage an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Zum anderen sei es für die Gemeinden ein aufwändiger Prozess, der viel Personal- und Zeitressourcen in Anspruch nehme. Besonders kleinere Gemeinden mit weniger als 1.300 Einwohnern seien gefordert, da Themen wie Siedlungsgrenzen und Verdichtung große Diskussionen auslösen. Die CoV-Pandemie habe zusätzlich für Verzögerungen gesorgt.

In Vorarlberg müssen Städte und Gemeinden gemäß der Novelle des Raumplanungsgesetzes von 2019 einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) erstellen. Dieser legt die Entwicklungsrichtung für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren fest und dient als Basis für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sowie privatwirtschaftliche Maßnahmen.

NEOS fordern überregionale klare Strategien

NEOS-Raumplanungsspecher Garry Thür kritisiert, dass in den bisher genehmigten räumlichen Entwicklungsplänen keine einzige Verdichtungszone ausgewiesen sei. So schreite die Zersiedelung Vorarlbergs weiter voran.

Die Schaffung von Lebensraum in hoher Qualität könne nur gelingen, wenn die Gemeinden über sinnvolle Ortskern- und Quartiersentwicklungskonzepte verfügen und es eine überregional klare Strategie gebe. Hier müsse das Land noch aktiver werden, fordert Thür.