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Politik

Neue Abschuss-Regeln für Wölfe in der Schweiz

In der Schweiz dürfen Wölfe künftig auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Der Bundesrat hat beschlossen, dass der präventive Abschuss ab 1. Dezember erlaubt ist.

In den Schweizer Kantonen können somit präventiv Wölfe erlegt werden, um möglichen Schaden zu verhüten und nicht erst, nachdem Schäden entstanden sind.

Nach Angaben des Bundes sind in der Schweiz 32 Wolfsrudeln mit rund 300 Wölfen unterwegs. Vor drei Jahren seien es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen gewesen. Auch die Zahl der gerissenen Nutztiere ist laut Bund gestiegen: von 446 im Jahr 2019 auf 1.480 im Jahr 2022.

Ziel: Wolf soll scheuer werden

Auch mit dem revidierten Jagdgesetz sei der Wolf eine geschützte Tierart, so Bundesrat Albert Rösti. Nur in begründeten Fällen dürften die Kantone ganze Rudel entfernen. Nur kantonale Wildhüter und speziell ausgebildete Fachpersonen dürfen nach einer Bewilligung des Bundesamts für Umwelt die Wölfe abschießen.

„Wenn wir jetzt nicht handeln, geht das Wachstum der Wolfspopulation so weiter. Verbunden mit untragbaren Schäden ganzer Zuchtfamilien von Nutztieren“, so Rösti. Durch das neue Jagdgesetz soll der Wolf scheuer werden und so Nutztierherden meiden.

Tierschützer kritisierten die neue Verordnung. Herdenschutzmaßnahmen, Zäune und Hunde würden bereits Wirkung zeigen. Es seien in letzter Zeit weniger Nutztiere gerissen worden.