Chronik

Erhöhtes Unfallrisiko durch Wildwechsel

Mit dem Herbst steigt wieder die Gefahr für Wildwechselunfälle. Im Vorjahr wurden dabei in Vorarlberg laut Statistik Austria drei Menschen verletzt. Der ÖAMTC rät Autofahrern zu besonderer Vorsicht und gibt Verhaltenstipps für den Ernstfall.

Vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden kommt es zu den Wildwechselunfällen. Hier sollte man besonders achtsam fahren und unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben, rät ÖAMTC-Fahrtechniker Roland Frisch. Erhöhtes Risiko bestehe auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen. Man sollte vorausschauend und bremsbereit fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug vergrößern.

Sobald man ein Tier sieht, muss die Geschwindigkeit stark reduziert, das Fernlicht abgeblendet und gehupt werden. „Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann“, betont Frisch. Moderne Wildwarngeräte seien eine sinnvolle Ergänzung, würden eine achtsame Fahrweise jedoch nicht ersetzen.

Vorsicht bei Ausweichmanövern

Wenn eine Kollision mit dem Tier nicht mehr vermieden werden kann, empfiehlt der Experte, stark zu bremsen, das Lenkrad festzuhalten und auf Kurs zu bleiben. Denn die größte Gefahr entstehe bei riskanten Ausweichmanövern.

Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, könne es unter Umständen besser sein, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen, so Frisch. Bei einem Ausweichmanöver könne man von der Fahrbahn abkommen, gegen einen Baum am Fahrbahnrand prallen oder in den Gegenverkehr geraten.

Was muss bei einem Unfall getan werden?

Nach einem Unfall mit einem Wildtier muss nach Möglichkeit an einer sicheren Stelle gehalten werden. Weiters soll die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen sind zu versorgen und Polizei (oder, wenn bekannt, der Jagdaufseher) zu verständigen, auch wenn das (mitunter verletzte) Tier weiterläuft. Auch wer nicht selbst an einem Unfall beteiligt war und ein verletztes Tier am Straßenrand entdeckt, sollte nicht untätig bleiben und die Polizei verständigen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Eingriff in fremdes Jagdrecht strafbar.