Medikamente in der  Apotheke
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Gesundheit

Apotheken dürfen künftig mehr: Lob und Kritik

Laut einem neuen Gesetzentwurf sollen Apotheken in Österreich künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests durchführen dürfen. Zudem werden die Öffnungszeiten ausgeweitet und die Einrichtung von Filialapotheken erleichtert. In Vorarlberg reagieren die Apotheken positiv auf den Entwurf, Kritik kommt von den Ärzten.

Dass Apotheken mehr Kompetenzen bekommen, kommentiert der Präsident der Vorarlberger Apothekenkammer Christoph van Dellen mit dem Wort „endlich“. Sechs Gesundheitsminister habe es gebraucht, bis die Realität in eine Gesetz gegossen worden sei. Seit Jahren schon, sagt er, werde in den Apotheken Blutdruck und Zucker gemessen. Jetzt sei das eben ab 2024 gesetzlich erlaubt.

Mehr Befugnisse, längere Öffnungszeiten

Das österreichische Gesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Apotheken mehr Befugnisse und längere Öffnungszeiten gewährt. Es handelt sich um die erste umfassende Novelle seit 1984. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz sollen Apotheken künftig Blutdruck- und Blutzuckermessungen sowie Analysen von Harnproben und anderen körpereigenen Stoffen durchführen dürfen. Zudem wird klargestellt, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für Patienten durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) betonte, dass die Erweiterung der Kompetenzen ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung sei, insbesondere auf dem Land.

Apothekengesetz wird reformiert

Das Apothekengesetz wird reformiert, ein entsprechender Entwurf ist am Freitag in Begutachtung geschickt worden. Apotheken sollen künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen dürfen, die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert.

Ausweitung der Öffnungszeiten und Filialapotheken

Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Damit wird die Medikamentenversorgung zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert. Zudem können Apotheken künftig Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird von einer auf maximal drei erweitert.

Impfung in Apotheken nicht vorgesehen

Eine langjährige Forderung der Apothekerkammer nach einer Impfmöglichkeit in den Apotheken ist im Entwurf nicht vorgesehen. Gesundheitsminister Rauch begründete dies mit Widerstand vonseiten der Ärzteschaft. NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßte zwar die Ausweitung der Kompetenzen für Apotheken, kritisierte jedoch, dass das Impfen in der Apotheke erneut nicht berücksichtigt wurde.

Ärzte kritisieren Entwurf

Bei den Ärzten stößt der Entwurf des Apothekengesetzes auf wenig Gegenliebe: „Anstatt die wohnortnahe, ärztliche Versorgung tatsächlich zu stärken, soll also nun vieles an die Apotheken ausgelagert werden“, kritisierte Kammerpräsident Johannes Steinhart. Positiv kommt hingegen die Ausweitung der Öffnungszeiten an: „Das ist ein Schritt in die Richtung besserer Serviceleistungen.“

„Die Entlastung des niedergelassenen Bereichs erfolgt nicht über die Kompetenzerweiterung bei Apotheken, sondern über den Ausbau der öffentlichen Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich, der bis heute offenbar ein bloßes Lippenbekenntnis ist“, meint Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Man sei irritiert, dass die Ärztinnen und Ärzte in die Reformüberlegungen nicht involviert worden seien. Und wie schon oft zuvor wurde ein Umdenken bei den ärztlichen Hausapotheken gefordert.