Der Zweitangeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate davon muss er ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Mann mit Fußtritten und Fußschlägen verletzt hatte. Da er jedoch seit April in U-Haft sitzt, wird er noch heute enthaftet. Er muss dem Opfer zudem 1.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Drittangeklagte wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt, einen Monat davon muss er ins Gefängnis. Er war bereits ein Monat in U-Haft und hat damit seine Strafe ebenfalls schon abgesessen. Zudem muss er 300 Euro Schmerzengeld bezahlen. Auch er wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Sein Urteil ist nicht rechtskräftig, auch der Hauptangeklagte bat um Bedenkzeit.
Zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss
Der Erstangeklagte muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Laut Anklageschrift hat der bald 16-Jährige mit einem Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge achtmal auf den 32-Jährigen eingestochen und ihn fünfmal am Rücken getroffen. Der 32-Jährige erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste notoperiert werden.
Vor Gericht zeigte sich der Jugendliche geständig. Einen wirklichen Grund für den Streit habe es nicht gegeben. Alle drei Angeklagten und auch das Opfer selbst gaben an, zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen gestanden zu sein. Er habe sich nur auf Grund eines Videos an die Tat erinnern können, so der Hauptangeklagte. Er habe nicht gedacht, dass er zu seiner Tat fähig sein könnte.
Frage der Strafmündigkeit
Bei einem Streit zwischen drei damals 15-Jährigen und einem 32-Jährigen wurde der Mann lebensgefährlich verletzt. Die drei tatverdächtigen Jugendlichen flüchteten damals vom Tatort. Zwei von ihnen konnten nach einer sofort eingeleiteten Fahndung in der Dornbirner Innenstadt von der Polizei festgenommen werden. Der Dritte stellte sich zwei Tage danach im Beisein eines Rechtsanwalts beim Landeskriminalamt.