Klimaschützer im Landtagssitzung
ORF/Giesinger
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Chronik

Klimaprotest im Landtag straffrei

Fünf der sechs Klimaaktivisten, die im Dezember mitten in der Landtagssitzung demonstriert haben, gehen straffrei aus. Das Gericht sieht keine Verletzung der Bannmeilen-Regelung, da die 300 Meter Verbotszone rund um den Landtag nur unter freiem Himmel gelte, und nicht wenn sich die Demonstranten bereits im Sitzungssaal befänden.

Alle sechs Klimaaktivisten, die im Dezember mitten in der Landtagssitzung demonstriert haben, erhielten von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine Geldstrafe in Höhe von 220 Euro, weil die Demo nicht angemeldet war und innerhalb der Bannmeile stattfand. Die Aktivisten legten daraufhin Beschwerde ein. Ein Fall ist noch offen, alle anderen bekamen jetzt vom Landesverwaltungsgericht recht und die Strafe wurde aufgehoben.

BH machte einen entscheidenden Fehler

Ein Grund dafür ist, dass die Behörde einen Fehler machte. Weil die BH keinen Verantwortlichen für die Demo ausfindig machen konnte, bestrafte sie alle Aktivisten als Veranstalter. Das geht laut dem Landesverwaltungsgericht nicht. Denn wären alle Veranstalter, könne keiner von ihnen dabei die führende Rolle spielen. Also kann niemand dafür verantwortlich gemacht und bestraft werden, die Demo nicht angemeldet zu haben.

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Bannmeile gilt nur unter freiem Himmel

Noch überraschender ist die Begründung, mit der das Verwaltungsgericht die Strafe wegen einer Demo innerhalb der 300 Meter Verbotszone aufgehoben hat. Die Bannmeile gilt nur für Demos unter freiem Himmel, also in diesem Fall rund um das Landhaus herum. Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichts, spricht von einem Schlupfloch im Versammlungsgesetz. In dem wird die Bannmeile damit begründet, dass die Veranstaltung so weit vom Landtag entfernt stattfinden muss, dass die Sicherheitskräfte bei einer Eskalation genügend Zeit haben, die Aktivisten am Eindringen in den Sitzungssaal zu hindern. Sind sie schon drinnen, greift das Gesetz nicht mehr.

Hausrecht kann greifen

Sollten es Aktivisten wieder einmal auf die Zuschauertribüne im Landtags-Sitzungssaal schaffen, kann nur der Landtagspräsident nach dem Hausrecht eingreifen. Er kann sie ermahnen, zum Gehen auffordern und die Ruhestörer schließlich aus dem Saal entfernen lassen. Das ist damals auch passiert und somit sei der Fall abgeschlossen. Laut Gericht geht eine nachträgliche Bestrafung nicht mehr.

Diese Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts könnte sich auf künftige Demos und die Hausordnung des Landtags auswirken.