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ORF Vorarlberg
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Politik

Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger wieder möglich

Die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld an Familien von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Wohnsitz in Österreich ist wieder möglich. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Februar. Die Änderung wurde von Vorarlberg aus angestoßen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).

„Wir haben eine rasche Reparatur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gefordert – jetzt wurde eine Lösung im Sinne der Familien gefunden“, teilte Wallner am Abend mit. Der Landeshauptmann sieht in der Novelle mehrere Vorarlberger Anliegen sinnvoll verwirklicht: „Wir haben uns intensiv für diese Änderung eingesetzt. Mit der Novelle ist nun sichergestellt, dass Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Vorarlberg leben, künftig wieder das Kinderbetreuungsgeld erhalten." Auch der Krankenversicherungsschutz könne nun nicht mehr wegfallen, so Wallner weiter.

Die Bestimmung tritt rückwirkend ab 1. Februar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird für die betroffenen Familien, die auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen, Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

OGH-Entscheid hatte Familien benachteiligt

Der Oberste Gerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern, die täglich über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein zur Arbeit pendeln, in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde diese Bestimmung nun „repariert“, damit eine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld in bestimmten Fallkonstellationen wieder möglich wird.

Für wen die neue Regelung gilt:

Konkret betroffen sind Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt ist und der andere in Österreich nicht erwerbstätig ist. In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld nun wieder ausbezahlt. Ausgenommen sind Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.