Leere Wohnung
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Leerstehende Wohnungen kosten künftig Abgabe

Der Rechtsausschuss des Landtags hat am Mittwoch die Einführung einer Leerstandsabgabe beschlossen. Zudem soll das Ziel „leistbares Wohnen“ ausdrücklich im Raumplanungsgesetz verankert werden. Änderungen im Raumplanungsgesetz sollen Investorenmodellen einen Riegel vorschieben und ermöglichen, Flächen für förderbaren Wohnbau zu reservieren.

Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen. „Wir schaffen den Anreiz, leer stehende Wohnungen auf den Markt zu bringen“, sagte dazu ÖVP-Wohnbausprecher Harald Witwer. Ausnahmen gibt es etwa bei Wohnungen, die der eigenen Altersvorsorge dienen, oder auch dann, wenn die erforderliche Instandsetzung einer Wohnung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Nicht mitgetragen wurde der Beschluss zur Leerstandsabgabe von der FPÖ und den NEOS, was bei ÖVP und Grünen für Verwunderung sorgte.

Investorenmodelle gelten künftig als Ferienwohnungen

Indem Investorenmodelle in Zukunft als Ferienwohnungen kategorisiert werden, sollen diese zurückgedrängt werden. Man unterstütze damit die Bemühungen der Bürgermeister in den Tourismusgemeinden, die Investorenmodelle unterbinden wollen, so Nadine Kasper, Tourismussprecherin der Grünen. „Wir brauchen ‚warme Betten‘ in unseren Urlaubsdestinationen, nur diese schaffen eine nachhaltige Wertschöpfung in der Region“, sagte ÖVP-Raumplanungssprecher Clemens Ender. Neben dem „leistbaren Wohnen“ wird auch der Klimaschutz als Ziel im Raumplanungsgesetz festgehalten.

Investorenmodell in Damüls – 160 neue Wohnungen entstehen hier auf einen Schlag
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Investorenmodelle – wie hier in Damüls visualisiert – sollen mit einer Gesetzesänderung „zurückgedrängt“ werden

AK begrüßt Zielsetzung „leistbares Wohnen“ im Gesetz

Als grundsätzlich richtigen und wichtigen Schritt bezeichnete Bernhard Heinzle, Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK), die Aufnahme der Zielbestimmung „leistbares Wohnen“ in das Raumplanungsgesetz. Damit werde eine Forderung der AK erfüllt. Geht es nach Heinzle, soll in Vorarlberg nur noch ein Baugrundstück kaufen dürfen, wer einen Bedarf hat.

NEOS kritisieren Leerstandsabgabe als „schweren Eingriff“

Für NEOS-Klubobmann Johannes Gasser setzt die Landesregierung mit den Gesetzesvorlagen „nicht ausreichend Schritte für leistbares Wohnen und eine städtische Entwicklung in Vorarlberg“, auch wenn es „kleine Verbesserungen“ gebe. Die Leerstandsabgabe hätten die NEOS als schweren Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum abgelehnt. Damit leerstehende Wohnungen verfügbar würden, müsste man etwa beim Mietrecht oder steuerlichen Auswirkungen einer Vermietung ansetzen, so Gasser.

FPÖ fordert eigenes Mietrecht für Vorarlberg

Auch FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi forderte in einer Aussendung „anstatt immer neuen Steuern und Abgaben endlich ein attraktives und für die Gegebenheiten in Vorarlberg passendes Mietrecht“. Die Landesregierung solle sich für eine Verländerung des Mietrechts einsetzen. Leerstand „durch zusätzliche Belastungen und Bestrafungen der Bevölkerung“ mobilisieren zu wollen, sei der falsche Weg. Die Schaffung von Eigentum dürfe nicht unattraktiv gemacht werden, sondern müsse erleichtert und unterstützt werden, so Bitschi.

SPÖ forderte bereits 2021 Leerstandsabgabe

Bereits vor zwei Jahren hatte die SPÖ einen Antrag zur Einführung einer Leerstandabgabe eingebracht. Damals wurde der Vorschlag jedoch von schwarz-grün im Landtag abgelehnt. „Das Thema Wohnen und insbesondere die Frage nach leistbarem Wohnraum hat sich im vergangenen Jahr weiter zugespitzt. Das hat nun endlich auch die Landesregierung erkannt“, so Manuela Auer. Der Anspruch an die Leerstandsabgabe bleibe trotz der aus ihrer Sicht unnötigen Verzögerung gleich: „Nämlich, dass es unrentabel sein soll, Wohnungen aus rein spekulativen Gründen leer stehen zu lassen.“ Deshalb habe die SPÖ als einzige Oppositionspartei am Mittwoch im Rechtsausschuss der Gesetzesänderung zugestimmt.