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APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Energiekostengutschein: Auftakt für AK-Klage

Am Donnerstag hat am Bezirksgericht Feldkirch ein Prozess um den Energiekostengutschein begonnen. Dieser ist aus Sicht der Arbeiterkammer Vorarlberg verfassungswidrig. Das Geld sei nicht bei allen Menschen angekommen – vor allem bei jenen nicht, die es besonders gebraucht hätten.

Die Arbeiterkammer (AK) sagt, der Staat begehe mit diesem Gutschein eine Ungleichbehandlung und handle verfassungswidrig. Viele Konsumentinnen und Konsumenten hätten das Geld bitter nötig gehabt, aber gar nicht bekommen oder von vornherein keinen Anspruch darauf gehabt.

Am 9. April 2022 trat der Energiekostengutschein per Gesetz in Kraft. An jede Adresse in Österreich wurde ein Gutschein in Höhe von 150 Euro versendet, um die Haushalte wegen der gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Ein Beispiel: Eine Frau lebt mit ihrem geschiedenen Mann im gleichen Haus. Der Stromzähler ist auf den Mann angemeldet, er erfüllt damit die Anforderungen für den Energiekostengutschein und bekommt die 150 Euro. Seine Ex-Frau hat keinen eigenen Stromzähler und bekommt die Unterstützung deshalb nicht.

Nächste Verhandlung im Oktober

Die Meinung, wonach eine Ungleichbehandlung vorliege, hat die AK auch am Donnerstagvormittag bei der ersten mündlichen Verhandlung am Bezirksgericht vertreten. Sie unterstützt eine private Klägerin, die in einem eigenen Haushalt wohnt, aber keinen Energiegutschein bekommen hat.

Das Gericht will nun klären, wie viele Haushalte vom gleichen Problem betroffen sein könnten. Das soll bis zum 18. Oktober erledigt werden, dann findet die nächste Verhandlung statt.