Leerer Sessellift
RaDa – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Alte Lifte: Betreiber warten Verordnung ab

In Vorarlberg gibt es noch einige alte Sessellifte, die seit mehr als 40 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen laut einer Verordnung auf den technischen Stand von 2003 gebracht werden. Wann diese in Kraft tritt, ist noch unklar. Das schreckt deshalb viele Betreiber von großen Reparaturen ab.

Beispiele für alte Doppelsessellifte sind der Garfrescha-Sessellift im Montafon oder der Glattingrat Lift am Sonnenkopf. Die behördliche Bewilligung für den Betrieb der alten Sessellifte sind unterschiedlich lang ausgestellt worden und können auch verlängert werden. Die Konzession für den Glattingrat-Lift läuft etwa 2027 aus, jene für den Garfrescha-Lift im Jahr 2029. Alle fünf Jahre gibt es eine große technische Überprüfung.

Warten auf Verordnung

Wenn schwere Mängel vorliegen, müssen diese für den Weiterbetrieb behoben werden. Das verursacht bei Seilbahnen durchaus hohe Kosten und lässt die Frage aufkommen, ob sich der Betrieb überhaupt noch auszahlt.

Bahnen, die älter als 40 Jahre sind, müssen auf den technischen Stand von 2003 gebracht werden. Die Betreiber warten noch auf eine Verordnung des Ministeriums. Noch ist nämlich unklar, was erneuert werden muss und welche Übergangszeiten gelten. In großen Skigebieten gibt es Pläne, ein paar alte Bahnen zu erneuern.