Camping Rohrspitz
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Chronik

Dauercamper wehren sich gegen drohenden Abriss

Für Unmut sorgt eine neue Verordnung des Campinggesetzes: eine überdachte Fläche inklusive Wohnwagen darf nur mehr 45 Quadratmeter groß sein. Zehn Dauercamper am Rohrspitz am Bodensee wehren sich nun dagegen, dass sie ihre Plätze abbrechen müssen.

Ein Dauercamper am Rohrspitz ist die Familie Moosbrugger. Ihr Stellplatz ist laut Bezirkshauptmannschaft 48,50 Quadratmeter groß – also 3,50 Quadratmeter zu viel. Robert Moosbrugger ist skeptisch, ob die Vorgabe der Behörde rechtlich durchsetzbar ist. Als er den Platz errichtet hat, habe es noch keine Größenvorgabe gegeben. Zudem sei die Frage, wo eine Überdachung überhaupt beginnt, so Moosbrugger.

Dauercamper gegen neue Verordnung

Für großen Ärger sorgt bei den Dauercampern eine neue Verordnung, nach der die überdachte Fläche inklusive Wohnwagen nur mehr 45 Quadratmeter groß sein darf. Das bedeutet für mehrere Camper am Rohrspitz, dass sie ihre liebevoll gestalteten Plätze abbrechen müssen.

Campingplatz-Betreiber will Änderung

Günter Salzmann, Betreiber des Campingplatzes am Rohrspitz, fordert eine Änderung des Gesetzes. Die betroffenen Dauercamper seien schon mehr als 40 Jahre da. Auf Luftaufnahmen sei zu sehen, dass ihre Grundstückgröße immer gleich geblieben ist. Salzmann sieht auch eine Ungleichheit darin, dass bei einem Mobilehome die Grenze von 50 Quadratmetern gilt und bei Wohnwagen mit Vordach nur 45 Quadratmeter möglich sind.

Zehn Dauercamper am Rohrspitz wehren sich gegen die neue Verordnung. Sie warten nun die erste Verhandlung am Landesverwaltungsgericht ab. Diese wird im Herbst stattfinden.