Die Betroffen legten Beschwerde ein, da sie nicht damit einverstanden waren, dass ihre persönlichen Daten vom Land Vorarlberg für eine Aufforderung zum Impfen verwendet worden sind. In einem Verfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof ist festgestellt worden, dass nicht das Amt der Vorarlberger Landesregierung, sondern Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) für die Impfschreiben verantwortlich sei. Das hat jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Nun muss die Datenschutzbehörde neue Beschwerdebescheide ausstellen und die gerichtliche Aufarbeitung der Impfschreiben-Beschwerden beginnt wieder von vorne. Stellt das Gericht eine Verfehlung fest, könnte es zu einer Klage kommen – entweder gegen Landesrätin Rüscher selbst oder gegen ihr Gesundheitsressort.