Der Messepark in Dornbirn
Messepark/Marcel A. Mayer
Messepark/Marcel A. Mayer
Politik

Messepark-Erweiterung: Jetzt kann Stellung genommen werden

Am Dienstag beginnt das Auflageverfahren zur Anpassung des Landesraumplans für das Areal des Messeparks. Die Verkaufsfläche des Einkaufszentrums in Dornbirn soll auf ein Höchstmaß von 22.200 m² für sonstige Waren erweitert werden – davon maximal 5.000 m² für Lebensmittel. Bis zum 18. August 2023 können Stellungnahmen abgegeben werden.

Aufgrund der Dimension des vorliegenden Projektes und seiner überregionalen Bedeutung habe man sich entschlossen, aktiv über den Beginn des Auflageverfahrens zu informieren, teilte die Landesregierung am Montag mit. Alle Interessierten könnten dazu Stellung nehmen. Alle Informationen seien ab Dienstag, 18. Juli um 0.00 Uhr im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbar bis 18. August 2023.

Keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet

Den abrufbaren Informationen werde ein Umwelt- und Erläuterungsbericht beigelegt, so das Land. Sachverständige hätten die Projektunterlagen u.a. auf ihre verkehrsplanerischen, handelsspezifischen und raumplanerischen Auswirkungen hin geprüft. Diese strategische Umweltprüfung habe ergeben, dass bei der Erlassung des Landesraumplanes mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen sei, so das Land.

Messepark
Stadt Dornbirn
Am Dienstag, 18. Juli 2023, startet die Landesregierung das Auflageverfahren zur Anpassung des Landesraumplans für das Areal des Messeparks. Bis zum 18. August 2023 können Stellungnahmen abgegeben werden.

Raumplanungsbeirat wird Empfehlung aussprechen

Nach Ende des Auflageverfahrens wird sich der Raumplanungsbeirat mit der Anregung der Stadt Dornbirn zur Erweiterung des Messeparks auseinandersetzen und eine Empfehlung an die Landesregierung aussprechen. Im Anschluss daran liegt es dann an der Stadt Dornbirn, die entsprechenden Beschlüsse, insbesondere was die Flächenwidmung betrifft, zu fassen.