Aufgrund der Dimension des vorliegenden Projektes und seiner überregionalen Bedeutung habe man sich entschlossen, aktiv über den Beginn des Auflageverfahrens zu informieren, teilte die Landesregierung am Montag mit. Alle Interessierten könnten dazu Stellung nehmen. Alle Informationen seien ab Dienstag, 18. Juli um 0.00 Uhr im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbar bis 18. August 2023.
Keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet
Den abrufbaren Informationen werde ein Umwelt- und Erläuterungsbericht beigelegt, so das Land. Sachverständige hätten die Projektunterlagen u.a. auf ihre verkehrsplanerischen, handelsspezifischen und raumplanerischen Auswirkungen hin geprüft. Diese strategische Umweltprüfung habe ergeben, dass bei der Erlassung des Landesraumplanes mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen sei, so das Land.
Raumplanungsbeirat wird Empfehlung aussprechen
Nach Ende des Auflageverfahrens wird sich der Raumplanungsbeirat mit der Anregung der Stadt Dornbirn zur Erweiterung des Messeparks auseinandersetzen und eine Empfehlung an die Landesregierung aussprechen. Im Anschluss daran liegt es dann an der Stadt Dornbirn, die entsprechenden Beschlüsse, insbesondere was die Flächenwidmung betrifft, zu fassen.