Landeskrankenhaus (LKH) in Dornbrin
ORF.at/Lukas Krummholz
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Chronik

Selbstanzeige nach Tod eines Patienten im Spital

Das Krankenhaus Dornbirn hat am Donnerstag bestätigt, dass nach dem Tod eines Patienten eine Selbstanzeige für einen Arzt bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde. Das hatten Recherchen des ORF Vorarlberg zuvor ergeben. Weitere Auskünfte könne man mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht erteilen, so das Krankenhaus.

Selbstanzeigen von Spitälern nach mutmaßlichen Behandlungsfehlern sind in Vorarlberg sehr selten. Höchstens alle zwei bis drei Jahre komme so ein Vorgang vor. Dabei kann sich ein Arzt nach einem mutmaßlichen Behandlungsfehler selbst anzeigen, oder die Spitalsleitung übernimmt das für ihn. Das ist jetzt im Krankenhaus der Stadt Dornbirn geschehen. Die Leitung lehnte ein Interview dazu ab. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt den Sachverhalt klären.

KH Dornbirn: Selbstanzeige nach Todesfall

Am Krankenhaus Dornbirn wurde nach dem Tod eines Patienten Selbstanzeige erstattet. Das Spital bestätigt, dass man für einen Arzt eine Selbstanzeige eingebracht hat. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann das Krankenhaus keine weiteren Auskünfte erteilen. Solche Fälle sind in Vorarlberg sehr selten.

Hinweise aus Umkreis des Patienten

Patientenanwalt Alexander Wolf bestätigte gegenüber dem ORF Vorarlberg, dass er eine Selbstanzeige nach dem Tod eines Patienten auf dem Tisch habe. Ob es sich dabei um den Dornbirner Fall handelt, könne er aber nicht sagen. Er habe die Informationen aus dem Umkreis des Patienten erhalten. Er prüfe jetzt die Unterlagen und hole unter Umständen auch Gutachten ein, um zu klären, ob tatsächlich Fehler passiert sind. Das Ganze könne aber über ein Jahr dauern.

Patientenanwalt zu Todesfall im KH Dornbirn

Patientenanwalt Alexander Wolf ist zu Gast im Studio und spricht über den Todesfall im KH Dornbirn. Am Krankenhaus wurde nach dem Tod eines Patienten Selbstanzeige erstattet. Das Spital bestätigt, dass man für einen Arzt eine Selbstanzeige eingebracht hat.

Wolf würde sich wünschen, dass die Spitäler von sich aus die Angehörigen informieren, sodass sie sich an den Patientenanwalt wenden können: „Dazu besteht keine Verpflichtung, aber es wäre im Sinne eines modernen Beschwerdemanagements, wenn man den Angehörigen dann Wege aufzeigt, wo sie sich hinwenden können.“ Falls der Patientenanwalt Fehler oder Mängel entdeckt, können sich die Angehörigen außergerichtlich mit dem Spital einigen oder es kommt mitunter zu einem Zivilprozess.