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Chronik

Stallpflicht für Geflügel am Bodensee wird aufgehoben

Die Stallpflicht für Hausgeflügel im Vorarlberger Bodensee-Gebiet wird aufgehoben. Das teilte die zuständige Abteilung für Veterinärangelegenheiten im Amt der Vorarlberger Landesregierung am Dienstagnachmittag mit. Demnach gilt die Stallpflicht nur noch bis Mitternacht.

Die Zone am Bodensee werde mit Ablauf des Dienstags (20. Juni) aufgehoben, so die Abteilung Veterinärangelegenheiten in einer Aussendung. Damit gilt ab Mitternacht auch in den betroffenen Gemeinden Hard, Fußach, Höchst und Gaißau keine Stallpflicht für Hausgeflügel mehr.

Rund 500 Kadaver am See eingesammelt

Die Errichtung der Zone war am 5. Mai zum Schutz des Hausgeflügels erlassen worden, nachdem Untersuchungen von toten Wildvögeln bei einem Massensterben von Möwen in der Fußacher Bucht eine Infektion mit dem Virus der Vogelgrippe ergeben hatten. Anfang Mai wurden innerhalb einer Woche mehr als 100 Kadaver von Wildvögeln aufgefunden.

Im weiteren Verlauf erkrankten Flussseeschwalben, welche dieselben Brutkolonien wie die Möwen benutzen, ebenfalls an Vogelgrippe. Nur in einem einzigen Fall war auch eine andere Spezies betroffen, nämlich ein Haubentaucher. Insgesamt sind während der sechswöchigen Sperre vom Naturschutzverein Rheindelta ca. 500 Kadaver von Wildvögeln eingesammelt worden.

Nur noch einzelne Tiere gefunden

Mit der Verordnung sollte das Geflügel vor einer Ansteckung geschützt werden, die bei Freilandhaltung sehr leicht durch den Kontakt mit Wildvögeln bzw. deren Ausscheidungen erfolgen hätte können, so die Behörde.

Nun hätten mit Einsetzen einer stabilen Schönwetterperiode und höheren Temperaturen die Funde von toten Wildvögeln deutlich abgenommen, nur noch einzelne Tiere würden pro Woche gefunden. Deshalb sei ein Expertenrat unter Einbindung des Gesundheitsministeriums und der AGES übereingekommen, dass die infizierte Zone ohne besondere Gefahr für das Geflügel wieder aufgelassen werden könne.

Appell, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten

Landesveterinär Norbert Greber weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das Virus der Vogelgrippe nach wie vor endemisch am Bodensee vorkommt. Es wird daher allen Geflügelhaltern im Land, insbesondere den größeren Betrieben entlang des Bodensees oder in der Nähe anderer Gewässer, dringend empfohlen, die nach wie vor geltenden Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpestverordnung einzuhalten.

Hierzu gehört vor allem das Fütterungsverbot im Freien bzw. die Verwendung von Oberflächenwasser zur Tränkung und das Gebot, vor dem Betreten des Stalles die Schuhe zu wechseln bzw. zu desinfizieren und gegebenenfalls Überbekleidung zu verwenden.