radweg bregenz
ORF
ORF
Verkehr

Naturschutz bremst Ausbau der Radwegbeleuchtung

Das Fahrrad ist in Vorarlberg auf der Überholspur, aber auf dem Ausbau der Radwege liegt buchstäblich ein Schatten, wenn es um die Beleuchtung geht. Die muss von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden. Aber nicht immer gibt es die Zustimmung, und darüber können die Bürgermeister nur den Kopf schütteln.

Die Pipeline zwischen Bregenz und Lochau zieht Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen an. Auf dem neu geschaffenen Abschnitt fallen die kahlen Lichtmasten auf. Leuchten sind keine montiert. Der Grund sind die Insekten. Aus Naturschutzgründen stehe die BH bei der Beleuchtung der Pipeline auf der Bremse, sagt der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ). „Es gibt eine Auflage der Bezirkshauptmannschaft, dass wir die Leuchtkörper nicht aufhängen dürfen, darum stehen leere Säulen.“

Inzwischen habe man mündlich erfahren, man dürfe sie jetzt aufhängen. Aber sie dürfen nur bis 22.00 Uhr brennen, wegen des Insektenschutzes, trotz gedimmter Leuchtkörper. „Ich habe null Verständnis für so eine Maßnahme. Wir haben eine Million Fahrradfahrer in der Pipeline. Um 22.00 Uhr von hier bis nach Lochau dunkel zu machen, wenn zehn Meter daneben die Landesstraße verläuft, mit Vollbeleuchtung, das erschließt sich mir nicht“, so Ritsch.

Der Bregenzer Bezirkshauptmann Gernot Längle relativiert diese Aussagen. Bei der Beleuchtung der Pipeline laufe derzeit noch das Ermittlungsverfahren, eine Entscheidung, sprich einen Bescheid gebe es noch nicht.

Debatte über Radwegbeleuchtung

Die Beleuchtung von Radwegen muss von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden. Aber nicht immer gibt es die Genehmigung. Darüber können die Bürgermeister nur den Kopf schütteln.

Radweg zwischen Altach und Mäder mit ähnlichem Problem

Ein ähnlicher Fall spielt sich auf dem Radweg zwischen Altach und Mäder ab. Hier haben die beiden Gemeinden stromsparende LED-Lichter angebracht. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wollte das verbieten, weil der Weg zu nahe an einem Gewässer vorbeiführt. Die Gemeinden haben sich das nicht gefallen lassen, und den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht angefochten – mit Erfolg.

„Das Argument im Bescheid war der Naturschutz – konkret, dass es hier Vögel, Insekten und Amphibien gibt, die durch das Licht gestört werden. Das Landesverwaltungsgericht hat das allerdings als nicht ausreichend klassifiziert und gesagt, es muss genau ausgewiesen werden, welche Beeinträchtigung hier vorliegt“, so der Altacher Bürgermeister Markus Giesinger.

Der Beschluss des Landesverwaltungsgerichts lässt im Wortlaut an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Für das Gericht ergibt sich aus dem bisherigen Verfahren und vorliegenden Gutachten jedoch nicht, welche Interessen der Natur und Landschaft – insbesondere in Bezug auf Auswirkungen auf die Insektenwelt, Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Fische – KONKRET durch das geplante Vorhaben verletzt werden.“

Jetzt muss die BH einen neuen Bescheid erlassen, in dem sie genau erklärt, was jetzt eigentlich vor dem Licht geschützt werden soll. Dabei gilt es, zwischen Naturschutz und öffentlichem Interesse abzuwägen. „Ich hoffe, dass hier die Vernunft siegt, dass das Interesse der Sicherheit, was uns auch durch einen Sachverständigebn für Verkehr bestätigt wurde, dass diese Sicherheit überwiegt“, so Giesinger.

Es bleibt die Frage, warum ein paar LED-Leuchten am Wegesrand schlimmer sein sollen als die Flutlichtanlage des Altacher Fußballstadions, das nur einen Steinwurf vom betreffenden Radweg entfernt ist.