WKStA Wien
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Ermittlungen gegen Wallner vorerst abgeschlossen

In der Affäre rund um den ÖVP-Wirtschaftsbund gibt es neue Entwicklungen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) hat neuerlich einen Vorhabensbericht im Zuge der Ermittlungen rund um Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) an die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt.

Bei öffentlich brisanten Fällen müssen die Staatsanwälte ihr Vorhaben von der Oberstaatsanwaltschaft absegnen lassen. Im Vorhabensbericht geben sie bekannt, ob die WKSTA Anklage erheben will oder das Verfahren einstellen möchte.

Bereits im Dezember hat die WKSTA schon einmal einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt. Darin dürfte sie die Einstellung der Ermittlungen beantragt haben. Dafür gibt es jedenfalls zwei Indizien. Erstens: Wallner wird als Verdächtiger, nicht als Beschuldigter geführt. Zweitens: Die WKSTA hat den Mann nicht gefunden, der Wallner öffentlich anonym beschuldigt hat. Dieser Mann hat Wallner vorgeworfen, Gegenleistungen für Inserate in der Wirtschaftsbund-Zeitung angeboten zu haben.

Damals hat die Oberstaatsanwaltschaft aber keine Entscheidung getroffen, sondern die WKSTA aufgefordert, noch einmal Befragungen durchzuführen. Diese Befragungen sind mittlerweile erledigt, unter anderem ist der ehemalige Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker noch einmal einvernommen worden. Nun hat die WKSTA erneut einen Vorhabensbericht abgeschickt. Wallner bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Zweiter Vorhabensbericht

Die WKSTA hat noch einen zweiten Vorhabensbericht an ihre Vorgesetzten geschickt. Allerdings ist nicht bekannt, um welche Ermittlungen und um welche Person es dabei geht. Die WKSTA ermittelt auch gegen Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (ÖVP) und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser, sowie gegen den früheren Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler und seinen Vorgänger Walter Natter. Alle vier werden als Beschuldigte geführt.

Ein anderer Teil der Ermittlungen wurde bereits eingestellt, was aber noch nicht rechtskräftig ist. Es geht dabei um den Vorwurf der versuchten Bestechung der Landesräte Tittler und Rüdisser. Der Wirtschaftsbund hat den Landesräten in deren Funktion als Wirtschaftsbund-Obmänner immer wieder Bargeld für Spesen zur Verfügung gestellt. Die WKSTA vermutet, dass die Landesräte damit in ihrer Arbeit beeinflusst worden sind – oder zumindest, dass dies versucht worden sei. Kessler und Natter beantragten die Einstellung der Ermittlungen, der Teil der Geldflüsse an die Landesräte ist dann auch vom Straflandesgericht Wien eingestellt worden. Die WKSTA hat jedoch dagegen Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.