Wie die Abteilung für Veterinärangelegenheiten im Amt der Landesregierung bekanntgab, konnten bisher im Rheindelta an die 180 tote Vögel gefunden werden. Eine Untersuchung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Niederösterreich ergab, dass bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1 vorliegt.
Auch in Salzburg kam es zu einem großen Möwensterben – mehr dazu in 100 tote Möwen im Weidmoos: Geflügelpest? (salzburg.ORF.at, 5.5.2023).
Virus H5N1
Für Menschen stellt das aktuell in Europa bei Wildvögeln vorkommende Influenza-A-Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Virus von Hausgeflügel fernzuhalten.
Allgemeine Stallpflicht für Geflügel
Bereits vor dem Vorliegen des Befundes wurden alle größeren Geflügelbetriebe in der Region ersucht, ihr Geflügel im Stall zu halten. Nunmehr wird über die am Freitag kundgemachte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel für die Gemeinden Gaißau, Höchst, Fußach und Hard erlassen.
Vögel nicht im Freien halten
Besonderes Augenmerk soll in diesen Gemeinden, aber auch in den anderen umliegenden Gemeinden sowie in den weiteren Bodensee-Anrainergemeinden auf die ohnedies österreichweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen gelegt werden:
- Wassergeflügel getrennt von Hühnern halten;
- Geflügel soll nicht im Freien gefüttert werden;
- Tränke auf Oberflächenwasser soll unterbleiben;
- Schuhe vor dem Betreten des Stalles desinfizieren oder wechseln.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann.
Schuhe reinigen nach Besuch im Rheindelta
Besucherinnen und Besuchern des Naturschutzgebiets Rheindelta wird empfohlen, ihre Schuhe nach dem Besuch gründlich zu reinigen und insbesondere mit den verwendeten Schuhen und auch der Bekleidung keinesfalls Geflügelställe zu betreten.
Tote Vögel liegen lassen, Hunde an die Leine
Tot aufgefundene Vögel sollen liegen gelassen und der Naturschutzverein Rheindelta oder das zuständige Gemeindeamt von der Fundstelle verständigt werden. Das geltende Leinengebot für Hunde sowie das Reitverbot im Bereich des Naturschutzgebietes sind ebenfalls dringend zu beachten.