Man habe die Sache unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit im Zuge einer Diversion erledigt, so Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Der betreffende Pädagoge hatte die Route im Internet ausgewählt.
Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten.
Gruppe geriet im Juni 2022 in Bergnot
Die aus 99 Zwölf- bis Vierzehnjährigen und acht Begleitpersonen bestehende Gruppe aus einem Gymnasium in Maxdorf in Rheinland-Pfalz war am 7. Juni 2022 auf einer nicht beschilderten Tour auf dem schmalen Heuberggrat, der laut Polizei „Schwindelfreiheit, Trittsicherheit sowie Erfahrung im alpinen Gelände erfordert“, in Bergnot geraten.
Die Route war aufgrund vorhergehender Regenfälle nass und rutschig, die Gruppe alpin unerfahren, auch das Schuhwerk und die Bekleidung mancher Kinder entsprachen nicht den Gegebenheiten. Als sich eine Teilgruppe wegen der schwierigen Verhältnisse zur Umkehr entschloss, kamen zwei Schüler ins Rutschen. Einige Kinder gerieten daraufhin in Panik und eine Lehrperson setzte einen Notruf ab.
Rheinland-Pfalz übernahm die Kosten
Etwa 70 Personen wurden mit zwei Hubschraubern mittels Taubergung und Evakuierungssets in einem dreistündigen Großeinsatz zu Tal gebracht, die anderen stiegen von der Bergrettung begleitet ab. „Mehrere Schüler waren erschöpft, unterkühlt, durchnässt und völlig aufgelöst“, beschrieb die Polizei damals die Situation. Verletzt wurde niemand.
Der Lehrer hatte die Tour auf Grundlage einer Bewertung auf einer Bergsteigerseite im Internet ausgewählt. Der Fall sorgte überregional für Schlagzeilen und Unverständnis. Die Bergrettung und der Österreichische Alpenverein (ÖAV) rieten in ihren Reaktionen davon ab, sich bei der Routenplanung auf das Internet zu verlassen. Die Kosten für den Einsatz beliefen sich auf über 13.000 Euro, die in der Folge das Land Rheinland-Pfalz übernahm.
Verfahren in Deutschland eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch begann in der Sache Ermittlungen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und ersuchte die deutschen Kollegen der Staatsanwaltschaft Frankenthal um Übernahme des Verfahrens gegen den verantwortlichen Lehrer. Wegen einer anderen Rechtslage in Deutschland – Gemeingefahr ist dort anders gefasst und die deutschen Behörden sahen keine Strafnorm verletzt – wurde das Verfahren gegen den Pädagogen dort im August eingestellt. Der Fall wurde daher nach Österreich rücküberwiesen, wo man sich nun auf eine Diversion einigte.