Am Freitag ist die nötige Gesetzesänderung beschlossen worden. Die Banken müssen künftig nicht mehr in erster Linie die Kreditvergabe auf die Lebenserwartung abstellen, sondern darauf, ob genug Sicherheiten vorhanden sind.
Das neue Regulativ sieht vor, dass eine Kreditvergabe nun grundsätzlich möglich sein soll, sofern durch Vermögenswerte „eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags“ sichergestellt sei. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kundinnen und Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können.
Schritt im Kampf gegen Altersdiskriminierung
Manfred Lackner, Präsident des Vorarlberger Pensionistenverbands, spricht von einem wichtigen Schritt im Kampf gegen die Altersdiskriminierung. Eine langjährige Forderung werde nun endlich umgesetzt.
Auch Werner Huber, Obmann des Vereins „Vorarlberg 50plus“ spricht von einer guten Entscheidung, da auch Seniorinnen und Senioren Anspruch auf einen Kredit haben müssten. Als Beispiel nennt er etwa die Finanzierung des Einbaus eines Treppenlifts im Bedarfsfall.