Das Forschungsprojekt wurde gemeinsam mit der Alpenländischen gemeinnützigen Wohnbau GmbH am Beispiel der „Südtirolersiedlung“ in Bludenz erarbeitet, wie der zuständige Landesrat Marco Tittler (ÖVP) informierte. Zur Umsetzung wurden zwei Gebäude ausgewählt: Ein Haus mit fünf Wohnungen wurde zwischen 1941 und 1943 errichtet, das zweite Haus mit zehn Wohnungen im Jahr 1959.
Großteil der Kosten ohnehin notwendig
Würden die Gebäude statt im geplanten verbesserten Energiestandard im Mindeststandard ausgeführt, so lägen die Errichtungskosten – unter Berücksichtigung der Standardförderungen – nur um 2,8 Prozent niedriger, so Tittler. Die Gesamtsanierungskosten belaufen sich auf rund 4,3 Mio. Euro. Das Land stellt dafür einen Sanierungskredit und Energiezuschüsse in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu kommt eine einmalige Landes-Sonderförderung von 1,5 Millionen Euro.
Ein Grund für die hohen Sanierungskosten ist laut Tittler die technische Notwendigkeit, diese Gebäude mit einem neuen zentralen Wärmeverteil- und -abgabesystem nachzurüsten. Das soll über eine in Fassadenelementen integrierte „Außenwandheizung“ erfolgen. Derzeit werden die Wohnung mit Einzelöfen beheizt. Zudem erfordert der geplante Ausbau des bisherigen Dachbodens die komplette Erneuerung des Dachstuhls sowie eine Verstärkung der obersten Geschossdecke. Baubeginn wird noch im April 2023 sein.
Fakten zur Bludenzer „Südtirolersiedlung“
Die gesamte „Südtirolersiedlung“ in Bludenz besteht aus 397 Wohnungen, die in Etappen in den Jahren 1940 bis 1962 entstanden ist. Die Siedlung gliedert sich in drei Zonen: den historischen Kern aus den 1940er-Jahren, einer anschließenden Zone, in der nur eine moderate Nachverdichtung durch Ausbau des bestehenden Dachgeschosses möglich ist und einer Zone, in der auch ein Abbruch und Ersatzneubauten denkbar sind.
Die Vorarlberger gemeinnützige Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft (Vogewosi) ist im Eigentum von weiteren 15 Wohnanlagen dieses Typus mit über 3.200 Wohnungen. Hinzu kommen etwa 75 Wohnanlagen der Vogewosi mit den Gebäudetypen der „9er“- und „12er“-Häuser, für die alle mittelfristig ein Gesamtsanierungsprogramm gestartet werden muss.