Prozess gegen sechs Männer, die eine betrunkene Frau sexuell missbraucht haben sollen am Landesgericht Feldkirch am 29.03.2023
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Chronik

Missbrauchsprozess: Haftstrafen werden bekämpft

Mehrjährige Haftstrafen haben vergangene Woche sechs Angeklagte ausgefasst, weil sie eine Frau in einer Asylunterkunft in Bludenz missbraucht haben sollen. Die Männer haben nun Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, schreibt die Neue Tageszeitung.

Die sechs Angeklagten, die sich am Landesgericht Feldkirch zwei Tage lang wegen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Frau verantworten mussten, wurden vor gut einer Woche zu langen Haftstrafen verurteilt. Die afghanischen Flüchtlinge im Alter von 23, 26, 29, 36, 52 und 57 Jahren erhielten Haftstrafen im Ausmaß von sieben Jahren (in zwei Fällen), 7,5 Jahren, 8 Jahren, 9 Jahren und 12,5 Jahren. Die Verteidiger erbaten sich daraufhin Bedenkzeit.

Wie die Neue Tageszeitung am Donnerstag berichtet, meldeten nun alle sechs Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch meldete Berufung an, sie fordert strengere Sanktionen. Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof. Werden die Schuldsprüche bestätigt, werden die Urteile in weiterer Folge rechtskräftig. Ansonsten gibt es einen neuen Schöffen-Prozess mit anderen Richtern.

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Prozess gegen sechs Männer, die eine betrunkene Frau sexuell missbraucht haben sollen am Landesgericht Feldkirch am 29.03.2023
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Justizanstalt Feldkirch am 29.03.2023
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Sexueller Missbrauch einer Wehrlosen

Den Männern wurde vorgeworfen, sich im Februar 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz eine 45-jährige, stark betrunkenen Frau sexuell missbraucht zu haben. Vor Gericht bestritten zwei der Männer, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Die anderen Angeklagten sprachen von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dass alle Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten, wurde durch ein entsprechendes Gutachten untermauert. Die Ausführungen der Expertin vor Gericht, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller waren die Angeklagten zum Tatzeitpunkt alle zurechnungsfähig, auch wenn zwei ein „leichtes mentales Handicap“ haben.

Die vorsitzende Richterin begründete die Schuldsprüche mit dem Zustand der 45-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Die Frau, die sich mehrere Tage in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt, habe sich erwiesenermaßen in einem Zustand der Wehrlosigkeit befunden.