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Chronik

Vogelgrippe: Drei Fälle in Vorarlberg

Nachdem in Vorarlberg zwei Möwen und ein Kormoran positiv auf die Vogelgrippe getestet worden sind und es zudem mehrere positive Fälle rund um den Bodensee gegeben hat, bleibt die Stallpflicht für hühnerhaltende Betriebe laut Landesveterinär Norbert Greber weiterhin aufrecht.

Bis vor Kurzem gab es lediglich vereinzelte Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln am deutschen und schweizerischen Bodensee-Ufer. Das hat sich nun jedoch geändert, sagt Greber. In der vergangenen Woche sind gleich mehrere positive Fälle im Kanton Thurgau sowie in den Landkreisen Friedrichshafen und Lindau aufgetreten. Auch in Vorarlberg gibt es laut Greber mittlerweile insgesamt drei Vogelgrippefälle. Zwei Möwen und ein Kormoran sind positiv getestet worden.

Vogelgrippe wird über Kot und Körperflüssigkeiten von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen und ist hoch ansteckend. Für Menschen besteht kaum Gefahr, wenn sie nicht in engem Kontakt mit den Tieren stehen.

Deshalb bleibt die vom Gesundheitsministerium angeordnete Stallpflicht für Geflügel entlang des Bodensee-Ufers und des Rheins sowie auch des Pfänderstockes und des Vorderbregenzerwaldes weiterhin aufrecht.

Hobbygeflügelhalter ausgenommen

65 Geflügelzüchterinnen und -züchter mit insgesamt 50.000 Tieren sind in Vorarlberg von der derzeitigen Stallpflicht betroffen – alles Wirtschaftsbetriebe. Denn wer weniger als 50 Tiere hat, falle unter die Hobbyzucht und sei von der Stallpflicht ausgenommen, sagt Greber. Hier werden die Halterinnen und Halter nur aufgefordert, vorsichtig zu sein. Wie lange die Stallpflicht gelten wird, ist noch unklar.