Bisher war es so, dass man in Vorarlberg auf einer Freifläche, also einem Grundstück ohne Bauwidmung, alles errichten durfte. Dazu brauchte es nur eine Sonderwidmung. Der Verfassungsgerichtshof kam im vergangenen Herbst zu dem Schluss, dass solche Sonderwidmungen nicht mehr möglich sind. Daran muss sich die Landesregierung nun halten.
Landesrat Marco Tittler möchte aber grundsätzlich an den Sonderwidmungen festhalten. „Es gibt sicher gewisse Möglichkeiten. Es können gewisse Sachen, wie zum Beispiel touristische Entwicklungsmöglichkeiten, auf diesem Freiraum errichtet werden. Klassische Industriegebiete sollten aber nicht auf Freiflächen errichtet werden“, meint Tittler.
Tittler für Sonderwidmung für Hotels
Tittler kann sich aber vorstellen, dass es weiterhin Sonderwidmungen für Hotels gibt. In Zürs und Lech wollen derzeit mehrere Betreiber ein Hotel bauen, und da beschäftigt sie gerade genau diese Frage, ob es eine Sonderwidmung gibt oder ob das Grundstück als Bauland gewidmet werden soll. Tittler ist für die Sonderwidmung als Hotelfläche, denn sonst könnte man auf dem Grundstück alles andere auch bauen und betreiben.