Zivildienst / Soziales / Zivildiener. Zivildiener geht mit einer Frau mit Behinderung, die im Rollstuhl sitzt, spazieren
APA/BARBARA GINDL
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Neues Modell der Persönlichen Assistenz

Wohl ab dem Sommer gibt es eine neue Form von Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Die Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf soll in Salzburg, Tirol und Vorarlberg starten, kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) an.

Die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Vorjahr hatte die Regierung angekündigt, das ändern zu wollen: Voraussichtlich ab dem Sommer soll die gemeinsame Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf in Salzburg, Tirol und Vorarlberg starten, berichtete Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag. Die Förderrichtlinie dazu ist ab heute in Kraft, es stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Länder erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten zurück

„Wir verbessern für Tausende Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, sagte Rauch. „Ziel ist, dass sich rasch weitere Bundesländer an der Vereinheitlichung beteiligen.“ Die Zuständigkeit ist bisher zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach Vorgaben des Bundes.

Mit der neuen Förderrichtlinie sei die Voraussetzung für eine Vereinheitlichung geschaffen. Bundesländer, die ihr Angebot in diesem Rahmen zur Verfügung stellen, erhalten vom Sozialministerium bis zu 50 Prozent der Kosten zurück. Ab sofort können die Länder ihre Anträge stellen. Im Sommer startet voraussichtlich in Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Pilotprojekt, zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess.

Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert

Bisher ist das Angebot der Länder meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt, nun soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen erweitern.

Eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung soll die Arbeitsbedingungen für Assistentinnen und Assistenten verbessern. Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle vor – d.h. nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen.

Rauch: Wird für viele den Alltag erleichtern

„Für die Unterstützung in Freizeit und Beruf waren bisher meist zwei verschiedene Assistentinnen bzw. Assistenten nötig, es gab unterschiedliche Voraussetzungen. Das ändern wir jetzt. Für viele Menschen mit Behinderungen wird das den Alltag wesentlich erleichtern“, betonte Rauch. „Der Start in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen.“

Das Budget für die angepeilte bundesweite Umsetzung sei gesichert. „Nun liegt es an den Ländern, auf den Zug aufzuspringen, damit in absehbarer Zeit auch Menschen außerhalb der Pilotregion einheitliche Leistungen vorfinden“, sagte Klaus Widl, Präsident des Österreichischer Behindertenrats.