Snus in Dose
michael_k – stock.adobe.com
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Politik

Nikotinbeutel-Verbot im Rechtsausschuss beschlossen

Nikotinbeutel dürfen in Vorarlberg künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft oder von diesen konsumiert werden. Das hat der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags am Mittwoch einstimmig beschlossen.

Nikotinbeutel sind tabakfrei und unterliegen weder dem Snus-Verbot der EU, noch fallen sie unter das Tabakgesetz. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in Vorarlberg schließt diese Lücke nun. Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat nun eine gesetzliche Anpassung in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Nikotinbeuteln einstimmig beschlossen. In Zukunft dürfen diese Beutel nur noch von Menschen über 18 gekauft und konsumiert werden.

„Dass eine Änderung des Jugendschutzgesetzes einstimmig beschlossen wurde, freut mich. Es ist wichtig, dass der gesetzliche Rahmen, in dem sich die Jugendlichen in Vorarlberg bewegen, klar definiert ist“, sagt SPÖ-Jugendsprecherin Elke Zimmermann.

Hohes Suchtpotenzial bei Nikotinbeutel

Die Nikotinbeutel bergen ein hohes Suchtpotenzial und werden von Fachleuten als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Pölsterchen werden zwischen Zähne und Lippe geschoben, wodurch das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Dabei kann ein Päckchen – je nach Dosierung – so viel Nikotin wie mehrere Zigaretten enthalten. Es handelt sich um kleine „Nikotin-Bomben“, denn tendenziell wird vom Körper – im Gegensatz zum Rauchen – eine größere Menge des Nervengifts direkt aufgenommen.