Perückengeschäft eröffnet
ORF/Corina Kaufmann
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Gesundheit

Einheitliche Regelung für Perücken

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat mit der Bundesinnung der Friseure und Perückenmacher eine einheitliche Regelung für Perücken vereinbart. Ein neuer Vertrag garantiert seit 1. Jänner 2023 österreichweit eine flächendeckende Versorgung. Inzwischen gibt es 38 Vertragspartner mit insgesamt 45 Standorten in ganz Österreich.

Mit der Einigung setze man einen weiteren Meilenstein bei der Harmonisierung der Versicherungsleistungen. In einigen Bundesländern war beim Kauf einer Perücke bisher eine Vorfinanzierung durch die Patientinnen und Patienten nötig, diese entfalle mit den neuen Regelungen.

Der Gesamtvertrag garantiert seit Beginn des Jahres die Versorgung Anspruchsberechtigter der ÖGK mit Perücken aus synthetischem Haar, Mischhaar oder Echthaar. Durch bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen könne man eine qualitative Versorgung garantieren, heißt es vonseiten der ÖGK.

Jährlich vier Millionen Euro für Perücken

In Vorarlberg gibt es derzeit zehn Vertragspartner, die die Perückenversorgung hierzulande gewährleisten. Damit ist eine Sachleistungsversorgung ohne die Zuzahlung durch die Versicherten gewährleistet.

Jährlich werden von der ÖGK rund 650 Millionen Euro für Versicherte aufgewendet. Die Versorgung von rund 7.400 Patientinnen und Patienten mit Perücken macht rund vier Millionen Euro davon aus. In Vorarlberg werden rund 300 Patientinnen und Patienten durch die ÖGK mit Perücken versorgt.