Landeskrankenhaus Bregenz von außen
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Gesundheit

Besuche in Spitälern noch immer beschränkt

In Vorarlberg bleiben die Besuchereinschränkungen in den Spitälern weiterhin aufrecht: Jede Patientin und jeder Patient darf täglich zwei Besucherinnen und Besucher empfangen. Diese Regelungen gelten für die Landeskrankenhäuser und das Stadtspital Dornbirn laut Auskunft der Krankenhausbetriebsgesellschaft noch bis Ende April.

Darüber hinaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren müssen bei Besuchen einen Mundnasenschutz tragen. Begründet wird diese Entscheidung mit Sicherheitsbedenken aufgrund der nach wie vor spürbaren CoV-Pandemie, heißt es bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft.

Diese selbst festgelegte Hausordnung gelte voraussichtlich bis einschließlich 30. April. Die Krankenhausbetriebsgesellschaft will sich derzeit aber noch nicht festlegen, wie es danach weitergehen wird: Das weitere Vorgehen sei abhängig vom Infektionsgeschehen.

Kärnten und Niederösterreich lockern Beschränkungen

Auch in Wien, Oberösterreich und Tirol bleiben die strengeren Regelungen für Spitalsbesuche auch nach dem Fallen nahezu aller CoV-Regeln in Österreich weiterhin aufrecht. In Wien wird diese Entscheidung damit begründet, dass sich die Einschränkungen der Krankenhausbesuche positiv auf die Patientinnen und Patienten auswirken würden.

In Kärnten hingegen gebe es in den Krankenhäusern keine Besucherobergrenze mehr. Allerdings bleibt auch dort die Maskenpflicht und die Handdesinfektion für Besucher und Patienten außerhalb der Zimmer vorerst aufrecht. Auch in Niederösterreich gibt es keine Besuchsbeschränkung mehr. Dort gelte allerdings ebenfalls weiterhin die Maskenpflicht, verkehrsbeschränkten und symptomatischen Personen ist der Zutritt untersagt.