Sitzungssaal im Vorarlberger Landhaus in Bregenz
ORF.at/Lukas Krummholz
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Politik

U-Ausschuss: Arbeitsgruppe wieder eingesetzt

Die Diskussion um Kontrollrechte für Untersuchungsausschüsse im Land geht in eine neue Runde. Eigentlich sind die Verhandlungen der Arbeitsgruppe gescheitert. Die Regierungsparteien haben am Mittwoch aber beschlossen, dass die Gruppe wieder eingesetzt wird. Die Opposition äußerte Unverständnis. Sie hätte lieber die Punkte beschlossen, zu denen es bereits eine Einigung gibt.

Es gibt einen neuen Anlauf, die von den Landtagsfraktionen angestrebte U-Ausschuss-Reform doch noch unter Dach und Fach zu bringen. Dazu soll die Arbeitsgruppe „Kontrollmöglichkeiten des Landtags“ erneut einberufen werden, hieß es am Mittwoch nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags. Allerdings wurde der Antrag nur mit den Stimmen der Regierungsparteien abgesegnet, die Opposition sieht darin reine Zeitverzögerung.

„Die Beratungen im Ausschuss haben deutlich gemacht, dass es weitere Arbeitstreffen gemeinsam mit den betroffenen Experten braucht, um zu einer einwandfreien Lösung der Frage der Schlichtungsinstanz zu kommen“, so Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer nach der Sitzung. Das gehe man nun an und setze die Arbeitsgruppe fort. Ähnlich äußerte sich ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Die Arbeitsgruppe solle ein neuer Versuch sein, sich bei diesem Thema zu einigen. Der Zug sei noch nicht abgefahren.

FPÖ ortet Verzögerungstaktik

Die Opposition tobt hingegen. FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi ortet eine Verzögerungstaktik der ÖVP, diese spiele auf Zeit. Denn irgendwann gehe sich ein Wirtschaftsbund-U-Ausschuss vor den neuen Wahlen nicht mehr aus. Den Sinn einer Arbeitsgruppe könne nur die ÖVP erklären, so Bitschi. Die Positionen würden auf dem Tisch liegen, die Experten des Landes würden den Vorsachlag der Opposition für möglich halten und auch andere Experten würden der Opposition Recht geben.

NEOS sprechen von einem unwürdigen Verhalten der Regierungsparteien. ÖVP und Grüne würden sich um eine klare Entscheidung drücken, so NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht. Mit der Arbeitsgruppe verschiebe man nur das Problem nach hinten.

Streitpunkt Schlichtungsinstanz

Die Fraktionen sind sich bei der U-Ausschuss-Reform in zwölf von 13 Punkten einig, strittig ist die Frage der Schlichtungsinstanz bei Aktenlieferungen. Während die ÖVP sich dafür ausspricht, dass im Fall des Falles der Landesvolksanwalt beziehungsweise der Landesrechnungshof eingeschaltet werden soll, sehen FPÖ, SPÖ und NEOS die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsgericht.

FPÖ, SPÖ und NEOS hatten gefordert, dass das Landesverwaltungsgericht als unabhängige Instanz eingeschaltet werden kann, weil sie ihr Recht quasi hätten einklagen können. Vorbild war da der Untersuchungsausschuss im Nationalrat: Dort kann der Verfassungsgerichtshof in solchen Fragen entscheiden.

Die ÖVP hingegen vertritt die Ansicht, dass die Entscheidungen über solche Streitfälle beim Landesrechnungshof oder beim Landesvolksanwalt besser aufgehoben wären: Erstens, weil diese beiden Institutionen als Organe des Landtags in die Akten der Landesverwaltung blicken dürfen. Und zweitens, weil unklar ist, ob das Landesverwaltungsgericht in solchen Fällen überhaupt entscheiden darf.

Für die Grünen sind beide Lösungen möglich. Grünen-Klubchefin Hammerer verwies am Mittwoch auf einen möglichen dritten Weg, nämlich ein Schiedsgremium.

Experten wurden geladen

Um in der Frage weiterzukommen, hatte der Vorarlberger Landtag am Mittwoch mehrere Experten zur Diskussion eingeladen. Zur Beratung im Rechtsausschuss standen Volksanwalt Klaus Feurstein, Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr, Landesverwaltungsgerichtshof-Präsident Nikolaus Brandtner, die Verfassungsexperte Peter Bußjäger und Thomas Übe sowie der stellvertretende burgenländische Landtagsdirektor Florian Philapitsch und Abteilungsleiter Matthias Germann zur Verfügung.