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Stadt Feldkirch
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Verkehr

Stadt verbietet fortan nächtliches Parken beim Wildpark

Künftig wird das nächtliche Parken beim Wildpark in Feldkirch verboten sein. Das Parkverbot gilt zwischen 1.00 und 6.00 Uhr in der Früh. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass der Parkplatz illegal von Campern genutzt wurde. Das will der Stadtrat mit dem Parkverbot künftig verhindern.

In letzter Zeit habe man vermehrt wahrgenommen, dass der Parkplatz beim Wildpark in Feldkirch für nächtliche Feste und als Schlafplatz für Camperinnen und Camper genutzt wurde, sagt der Feldkircher Bürgermeister Wolfgang Matt. Mit dem Parkverbot wolle man diese Aktivitäten in Zukunft unterbinden.

Keine Infrastruktur für Feiern und Camping

Das Verbot begründet Matt damit, dass der Parkplatz nicht für eine solche Nutzung ausgelegt sei: „Der Parkplatz verfügt nicht über die notwendige Infrastruktur für Camping oder nächtliche Feiern“, argumentiert Matt.

Das Parkverbot, das der Stadtrat erlassen hat, gelte zwischen 1.00 und 6.00 Uhr in der Früh. Außerhalb dieser Zeit könnten die rund 90 Parkplätze wie bisher genutzt werden, sagt Matt. Anrainerinnen und Anrainer, denen es vorübergehend nicht möglich ist, auf ihrem eigenen Grundstück zu parken, können aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen, beruhigt Matt.