Zwar habe der Naturschutzverein Rheindelta diese Woche einen toten Wildvogel – nämlich eine Möwe – den Behörden übergeben. Greber geht aber nicht davon aus, dass das Tier an der Vogelgrippe gestorben ist. Trotzdem werde man es nun von der Bundesagentur für Gesundheit untersuchen lassen.
Hobby-Geflügelhalter ausgenommen
65 Geflügelzüchter mit insgesamt 50.000 Tieren sind in Vorarlberg von der derzeitigen Stallpflicht betroffen – alles Wirtschaftsbetriebe. Denn wer weniger als 50 Tiere hat, falle unter die Hobbyzucht und sei von der Stallpflicht ausgenommen, sagt Greber. Hier werden die Halter nur aufgefordert, vorsichtig zu sein. Wie lange die Stallpflicht gelten wird, ist noch unklar.
Vogelgrippe wird über Kot und Körperflüssigkeiten von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen und ist hoch ansteckend. Für Menschen besteht kaum Gefahr, wenn sie nicht in engem Kontakt mit den Tieren stehen.