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ORF.at/Zita Klimek
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Politik

Naturschutzanwältin kritisiert kürzere UVP-Verfahren

Die Bundesregierung hat sich auf eine UVP-Novelle geeinigt. Damit sollen Verfahren für den Ausbau von Erneuerbarer Energie beschleunigt werden. Vorarlbergs Naturschutzanwältin Katharina Lins kritisiert die geplante Verkürzung.

Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energie beschleunigen. Die oft Jahre dauernde Prüfung der Umweltverträglichkeit von neuen Anlagen für Wasser- und Windkraft sowie für Photovoltaik soll künftig rascher erledigt werden.

Künftig soll es im Verfahren keine Doppelprüfung mehr geben. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Diese wird erst später eingeholt. Zudem hat die Energiewende im Verfahren „besonders öffentliches Interesse“. Zudem sollen die Verfahren so strukturiert werden, dass allen Beteiligten von Beginn an klar ist, welche Punkte wann behandelt werden. Nachträgliche Beschwerden gegen Projekte sollen nicht mehr möglich sein.

Lins: „Berechtigte Schutzinteressen“

Naturschutzanwältin Lins befürchtet negative Auswirkungen für die Umwelt: „Wir gehen davon aus, dass auch bisher UVP-Verfahren nicht als Schikane gedacht waren, sondern dass es berechtigte Schutzinteressen gibt und die Prüfung manchmal Zeit braucht.“ Es dauere eben länger, wenn ein Projekt schwierig ist und es viele Konfliktpunkte gibt.

Nach Ansicht von Lins ist es nicht gerechtfertigt, wenn bestimmte Vorhabenstypen anders behandelt werden, „auch wenn es natürlich ein wichtiges öffentliches Interesse an Erneuerbarer Energie gibt.“